Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2016 erneut rückläufig

Den in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 getätigten Erstfestsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lagen veranlagte Vermögensübertragungen in Höhe von rd. 2,6 Mrd. Euro zugrunde. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, beliefen sich dabei die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 1,5 Mrd. Euro und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 1,1 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr gingen damit der Wert der in der Statis-tik erfassten Erbschaften leicht um 0,3 Prozent, der Wert der erfassten Schenkungen jedoch um mehr als 74 Prozent zurück. Es ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen, dass die Schenkungen eine deutlich höhere Volatilität aufweisen als die Erbschaften.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war, gemessen an seinem Wert, im wesentlichen sog. übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominierte das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von 64 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 32 Prozent. Das im Wege von Schenkungen übertragene Vermögen war hauptsächlich übriges Vermögen und Betriebsvermögen. Auch hier überwog das übrige Vermögen mit einem Anteil von 58 Prozent. Das Betriebsvermögen machte einen Anteil von 35 Prozent aus.

Die veranlagten Vermögensübertragungen führten zu einer festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von knapp 237 Mio. Euro. Dies waren 11,1 Prozent weniger als im Jahr 2015. Insgesamt wurde für 6.185 Erbschaften und 1.334 Schenkungen eine Steuerfestsetzung getätigt. Die Anzahl lag damit um 4,7 bzw. 9,2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres.

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