Duppré: „Bauaufsicht gehört auf Kreisebene“

Mainz. Der Landkreistag Rheinland-Pfalz begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Aufgaben der unteren Bauaufsicht bei den Kreisverwaltungen zu konzentrieren. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen sei eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung nur dann möglich, wenn die untere Bauaufsicht von einer zentralen Bündelungsbehörde im Kreis wahrgenommen werde. Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, weiter: „Zudem sind auf Ebene der Kreisverwaltungen Synergieeffekte u. a. mit den unteren Wasser-, Immissions-, Denkmal- und Naturschutzbehörden zu erreichen.“Architektenkammer und Landesrechnungshof teilten die Auffassung des Landkreistages. Der Landesrechnungshof, so Duppré, sei der Auffassung, dass ein Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde bis zu 450 Baugenehmigungsverfahren begleiten könne. Würde hingegen die untere Bauaufsicht auf alle Verbandsgemeinden im Land übertragen, hätte die einzelne Verwaltung in 2012 nach Berechnung des Landkreistages nur etwas mehr als 50 Baugenehmigungen erteilt. Auch wenn die Zahl der Genehmigungsverfahren natürlich höher liege als die Zahl der Genehmigungen, ergebe sich aber doch von selbst, dass von einer effizienten Aufgabenerfüllung auf Verbandsgemeindeebene nicht gesprochen werden könne.

Eine klare Absage erteilte Landrat Duppré möglichen Bestrebungen, Verbandsgemeinden ab 25.000 Einwohnern die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag die untere Bauaufsicht zu erhalten. Dies gleiche der Springprozession nach Echternach, wo zwei mutigen Schritten nach vorne einer zurück folge. Handlungsmaßstab dürfe allein das Gemeinwohl und damit eine wirtschaftliche und ortsnahe Aufgabenerledigung sein. „Selbstverständlich bieten die Kreisverwaltungen im Fall der Konzentration Außensprechtage in den Verbandsgemeinden an, welche bisher die Aufgabe der unteren Bauaufsicht wahrgenommen haben“.

Damit verfügten die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Architekten und Planer nach wie vor über feste Ansprechpartner vor Ort. Abschließend appelliert Landrat Duppré an die Mitglieder des rheinland-pfälzischen Landtags, im Rahmen der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung der Bündelung der Bauaufsicht auf Kreisebene zuzustimmen.

 Hintergrund:

In Rheinland-Pfalz nehmen derzeit 31 Verbandsgemeinden die Aufgabe der unteren Bauaufsicht wahr. Die Zuständigkeit u. a. für Vorhaben der Gebäudeklasse IV (insbesondere größere gewerbliche Bauten) liegt in diesen Fällen dennoch beim Kreis.

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