Drohende Abstufung von Kreisstraßen könnte zu Mehrbelastungen für Bürger führen

Alexander Licht

Die CDU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den die Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen und damit eine erhebliche Mehrbelastung für die Kommunen vermieden werden kann. Der ländliche Raum und hier der Kreis Bernkastel-Wittlich ist in besonderer Weise in der Einheitsgemeinde Morbach von der derzeitigen Regelung negativ betroffen. Denn hierbei sollen Gemeinden beispielsweise nur noch durch eine überörtlich klassifizierte Straße ausreichend angebunden sein.

Im ländlichen Raum so auch im Kreis Bernkastel-Wittlich würde dann nach Abstufung von Landes-zu Kreisstraßen oder Kreisstraßen zu Gemeindestraßen Baulast und Verkehrssicherung wie beispielsweise der Winterdienst der kommunalen Familie zur Last fallen. Die Regierungsfraktionen aus SPD, FDP und Grünen haben diese Initiative jetzt abgelehnt. Dazu erklärt Alexander Licht:

„Aus gutem Grund haben die Kommunen das Recht auf Anbindung an Bundes- und Landesstraßen über eine Kreisstraße. Der feine Unterschied, ob es sich um eine Kreis- oder eine Gemeindestraße handelt, ist für die Kommunen von großer Bedeutung, denn es geht um viel Geld. Für die Unterhaltung der Kreisstraßen müssen die Kreise – mit Zuschüssen des Landes-, für die der Gemeindestraßen die Gemeinden und Anwohner aufkommen.

Die Landesregierung hat den Landesbetrieb Mobilität beauftragt, beim Eingang von Förderungsanträgen zur Sanierung von Kreisstraßen zu prüfen, ob die entsprechenden Kreisstraßen weiterhin als Kreisstraßen eingestuft bleiben können. Viele Kommunen befürchten nun, dass sie künftig auf den Kosten sitzen bleiben und Straßen nicht mehr instand halten können. Ganz gravierend wäre das für die Einheitsgemeinde Morbach, denn sie gilt als Ganzes als Gemeinde und ist daher prekär betroffen. Ganz besonders stellt sich diese Frage bei getrennt voneinander gelegenen Ortsteilen, denn diese haben nach geltendem Recht kein Recht auf Anbindung durch eine Kreisstraße. Besonders bitter ist das für Ortsteile, die früher eigenständig waren, eine Kreisstraße haben und diese nun durch Abstufung zu verlieren drohen.

Die CDU-Fraktion hat in einer Gesprächsrunde mit vielen betroffenen Bürgermeistern und Landräten erfahren, wie drängend das Problem ist. Ohne Neuregelungen sind Unternehmensansiedlungen gefährdet, müssen Gemeinden ihre Bauhöfe wesentlich ausweiten; wenn Gemeinden nicht in der Lage sind, die Straße zu übernehmen, ist langfristig sogar der ÖPNV oder die Notfallversorgung gefährdet. Wir wollen die fortschreitende Schwächung des ländlichen Raumes stoppen. Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Landesstraßengesetzes sollte die Definition der Kreisstraße so geändert werden, dass auch die Verbindung zu Ortsteilen als Kreisstraße definiert wird So könnten Abstufungen und damit zusätzliche Belastungen für die Gemeinden und deren Bürger vermieden werden.

Nachdem wir im Januar diesen Änderungsvorschlag in den Landtag eingebracht haben, hatte Verkehrsminister Wissing angekündigt, innerhalb der nächsten Wochen einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Seitdem sind nun schon Monate vergangen und auch die Kommunen im Kreis warten. Wir sind enttäuscht, dass die Landesregierung die Anliegen der Kommunen im ländlichen Raum offensichtlich nicht ernst nimmt. Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für das Thema einsetzen und hat deshalb eine Anhörung angeregt.“

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