Dreyer/Schweitzer: Sozialer Arbeitsmarkt darf keine Einbahnstraße sein!

Mainz. „Die Situation am Arbeitsmarkt ist in Rheinland-Pfalz auch im November weiterhin stabil“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsminister Alexander Schweitzer anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktzahlen am 28.11.2013 in Mainz. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen liegt bei 109.623, die Arbeitslosenquote bei 5,1 Prozent. Sie bewegt sich damit 0,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die drittniedrigste Arbeitslosenquote unter den Ländern. Auf dem Arbeitsmarkt sei trotz der guten wirtschaftlichen Lage der vergangenen Jahre ein hoher Anteil von verfestigter Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, sagten Dreyer und Schweitzer.

Die Verbesserung der Situation von Arbeitslosen und insbesondere von Langzeitarbeitslosen sei seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Gerade für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen und hier vor allem der Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II seien öffentlich geförderte Beschäftigungen von großer Bedeutung, um sie zu stabilisieren, ihnen soziale Teilhabe zu gewähren und nicht zuletzt auch um sie wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument. Bei allen Schwierigkeiten ist es daher absolut notwendig, dass wir sie und insbesondere den sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln.

Dabei darf der soziale Arbeitsmarkt jedoch keine Einbahnstraße sein, sondern er muss Rückkehrmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt offen halten“, sind sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsminister Alexander Schweitzer einig. Für Langzeitleistungsbeziehende, die nur langfristig integriert werden können, müsse ein sozialer Arbeitsmarkt aufgebaut werden. Die öffentlich geförderte Beschäftigung sei für viele Langzeitleistungsbezieher oft der einzige Weg, am Arbeitsleben teilzuhaben. Sie leiste damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Inklusion, da sie verhindert, dass Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden.

„Hier ist der Bund gefordert, verlässliche Rahmenbedingungen sicherzustellen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Schließlich sei der Bund für die Arbeitsmarktintegration von SGB II-Empfängern zuständig. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat jedoch den umgekehrten Weg beschritten. Sie hat sowohl die finanziellen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung in den letzten Jahren so stark eingeschränkt, dass dieses Instrument nur noch für wenige Menschen genutzt werden kann“, ergänzte der Arbeitsminister. „Wir appellieren deswegen an die Bundesregierung, die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die öffentlich geförderte Beschäftigung neu zu gestalten.“

In der Koalitionsvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz wurde festgelegt, dass die Landesregierung für den Aus- und Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung für arbeitslose Menschen, die ansonsten kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten, eintreten will. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist deswegen ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖgB) sollte eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bilden, dauerhaft ausgestaltet und entsprechend finanziert werden.

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