Dreyer/Lemke: Verfahrenseröffnung kein Generalangriff auf das EEG

Die Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissar Almunia, ein EU-Beihilfeverfahren wegen der Entlastungen zahlreicher Unternehmen von der EEG-Umlage zu eröffnen, zeigt nach Ansicht von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsministerin Eveline Lemke die Dringlichkeit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das europäischem Recht entsprechen müsse. Sie begrüßten, dass die EU-Kommission die Förderung der Erneuerbaren Energien über das EEG als vereinbar mit EU-Beihilferecht sieht.

„Von der EU ist zu erwarten, dass sie Entscheidungen trifft, die die europäische Industrie und Wirtschaft stärken. Wir müssen alles tun, dass die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb nicht zur Abwanderung dorthin gezwungen wird, wo es billige Energie gibt“, sagte die Ministerpräsidentin. Diese Position werde sie auch gegenüber der EU vertreten und habe das bereits bei ihrem Besuch bei Kommissionspräsident José Manuel Barroso im November in Brüssel angesprochen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sehe vor, eine umfassende Reform des EEG bis Sommer zu verabschieden, so Malu Dreyer. Die Landesregierung werde sich bei der Novellierung dafür einsetzen, dass Rheinland-Pfalz auch künftig ein attraktiver Standort sowohl für Erneuerbare Energien als auch für energie- und stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb bleibe und Arbeitsplätze in diesem Bereich gesichert würden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stehe dazu auch mit dem neuen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in Kontakt und werde weiter mit Nachdruck bei der neuen Bundesregierung für die Interessen der rheinland-pfälzischen Unternehmen eintreten, unterstrich die Ministerpräsidentin.

Lemke: “Für mich ist es ein wichtiges Signal, dass die EU-Kommission nicht das deutsche Erfolgsmodell des EEG generell angreift. Allerdings ist für uns überdeutlich, dass die EU-Kommission die von Schwarz-Gelb drastisch gesteigerten Ausnahmen ab dem Jahr 2012 im Widerspruch mit Europarecht sieht. Dass diese Situation nicht von vornherein vermieden wurde, das war ein klarer Fehler der alten Bundesregierung. Schwarz-Gelb hätte die Bedenken der EU-Kommission frühzeitig aufgreifen und klare und zielgerichtete Kriterien festlegen müssen“, so die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin.

„Es ist jetzt an der Bundesregierung, mit der EU-Kommission intensiv über die Erstellung künftiger Beihilfeleitlinien in Dialog zu treten und damit sicherzustellen, dass auch das EEG 2.0 dem Europarecht entspricht“, so Dreyer und Lemke.

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