Dr. Helmut Martin: Zentrale Polizeibeschwerdestelle – rot-grüne Landesregierung schadet allen Beteiligten

Mainz. „Allen weh und niemand wohl“, so charakterisiert der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ), Dr. Helmut Martin, die Idee der Landesregierung, eine zentrale Polizei-Beschwerdestelle beim Bürgerbeauftragten zu etablieren. Einmal mehr schafft es die rot-grüne Landesregierung damit, selbst bei einem relativ überschaubaren Thema durch unüberlegtes Handeln mehr Schaden anzurichten, als sinnvolle Fortentwicklung zu betreiben. Aus Sicht der CDU-Juristen gäbe es bei einer Umsetzung der nun publik gewordenen Pläne nämlich nur Verlierer.
1. Die Institution des Bürgerbeauftragten würde geschädigt, weil der Eindruck entsteht, dass nicht mehr alle Bürgeranliegen gleich wichtig genommen werden, wenn dem Bürgerbeauftragten eine ausdrückliche Sonderzuständigkeit für Polizeithemen zugewiesen wird. Der Bürgerbeauftragte, der womöglich noch den Zusatztitel eines „Beauftragten für die Landespolizei“ erhalten soll, wird dann künftig erläutern müssen, ob er sich um Beschwerden im Zusammenhang mit Polizeiverhalten mehr kümmert, als um anderen Bürgerbeschwerden.
 
2. Die Staatsanwaltschaften würden mit der Frage konfrontiert, ob sie sich in der Vergangenheit so unzureichend um Fälle angezeigten polizeilichen Fehlverhaltens gekümmert hätten, dass nun eine neue Zentralstelle außerhalb der Staatsanwaltschaften eingerichtet werden müsste.
 
3. Das Ansehen der Polizei würde geschädigt, weil die Einrichtung einer solchen zentralen Beschwerdestelle beim unbefangenen Beobachter den Eindruck entstehen lässt, dass die gegebenen Möglichkeiten zur Beschwerde oder Anzeige nicht mehr ausreichen.
 
4. Die Bürgerinnen und Bürger dagegen hätten keinerlei Vorteil, da der Bürgerbeauftragte auch schon bisher in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten angerufen werden konnte.
 
Damit schadet Rot-Grün im Land letztlich allen. Wo es beanstandungswürdiges Fehlverhalten von Polizistinnen oder Polizisten gibt, muss dies dienstrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich aufgearbeitet werden, lassen die CDU-Juristen keinen Zweifel. Wenn es der Landesregierung aber ernst mit diesem Anliegen wäre, würde sie die hierfür zuständigen Stellen stärken, anstatt deren Kompetenzen durch die Einbindung des Bürgerbeauftragten zu verwässern. Der Bürgerbeauftragte, auch wenn er künftig Beauftragter für die Landespolizei wäre, könnte etwaige Missstände gar nicht aktiv abstellen.

„Dass die rot-grüne Landesregierung nun das Ansehen der bewährten rechtsstaatlichen Instrumentarien zur Ahnung polizeilicher Übergriffe im Ergebnis durch die neue Zentralstelle sogar schwächt, zeigt, wie leichtfertig klare und effektive Strukturen für den kurzfristigen politischen Kompromiss geopfert werden“, so Martin. Wie weit sich gerade auch die rheinland-pfälzische SPD auf Druck der Grünen inzwischen von der Landespolizei entfernt hat, wird daran deutlich, dass sie die vom ACDJ geforderten Sonderdezernate zur zentralen Bearbeitung von Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten bei den Staatsanwaltschaften weiterhin ablehnt, gleichzeitig aber eine landesweite Zentralstelle für Beschwerden gegen die Polizei einrichtet. „Allein diese Unausgewogenheit der rot-grünen Pläne ist ein verheerendes Signal an die Polizistinnen und Polizisten, die täglich für die Durchsetzung des Rechtsstaats eintreten“, so der ACDJ-Landesvorsitzende abschließend.

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