Die Vielfalt der Natur- unsere Lebensversicherung

In seiner heutigen Abstimmung (20.04.2012)  hat das Europäische Parlament seinen Bericht zur Biodiversitätsstrategie angenommen, in dem Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen der Verlust der biologischen Vielfalt innerhalb der kommenden zehn Jahre gestoppt werden soll. Dazu gehören u.a. die Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen, die Erhaltung und der Schutz der Fischbestände und die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft.

"Die biologische Vielfalt ist ein Erbe der Menschelt, das über Jahrmillionen Entstanden ist und unsere Lebensgrundlage " betont die CDU-Europaabgeordnete der Region Trier Christa Klaß anlässlich der Plenardebatte. Die Leistungen der Natur seien einzigartig und selbst durch modernste Technik nicht ersetzbar. "Hieraus erwächst unsere große Verantwortung, dieses Erbe so intakt wie möglich den nachfolgenden Generationen zu übergeben" so Klaß.

Die Abgeordnete betont, dass es aber nicht nur um den Erhalt der Biodiversität gehe, sondern auch um deren nachhaltige Nutzung. Erfolgreiche Naturschutzpolitik funktioniere daher nur im Verbund mit der Landwirtschaft. "Die Ausweisung neuer Schutzgebiete ist kein Erfolgsrezept, denn neben dem Natur- und Artenschutz muss auch noch eine stetig wachsende Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgt werden" so Klaß. Das Ziel der Biodiversitätsstrategie könne daher nicht die Ausgrenzung der Landwirtschaft sein, sondern die Lösung liege in der guten Kooperation. Klaß weist in diesem Zusammenhang auf die derzeitigen Beratungen über die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013 hin. "Wir sind gerade mitten drin in den Diskussionen. Vorschnelle Beschlüsse zur GAP in dieser Strategie sind daher sinnlos" so Klaß.

Die europäische Biodiversitätsstrategie steht im Einklang mit zwei wichtigen Verpflichtungen, die die Staats- und Regierungschefs der EU im März 2010 eingegangen sind, zum einen der Eindämmung des Biodiversitätsverlusts in der EU bis 2020 und zum anderen dem Schutz, der Aufwertung und der Wiederherstellung der Ökosystemleistungen bis 2050. Sie entspricht auch den globalen Verpflichtungen, die im Oktober 2010 in Nagoya im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangen wurden, wo sich die Staats- und Regierungschefs der Welt für die nächsten zehn Jahre auf ein Maßnahmenpaket zur weltweiten Eindämmung des Biodiversitätsverlusts geeinigt haben.

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