Coronahilfen bei freiwilliger Selbstschließung

Unternehmerinnen und Unternehmer können die Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Diese Förderung wird mit der Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar – März 2022 fortgesetzt. Unter anderem wird hierbei auch der Ausfall für verderbliche Ware erstattet, die Gastronomen eingekauft haben, aber nicht mehr verkaufen konnten.


Ebenfalls besteht nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Möglichkeit einer Finanzhilfe (Überbrückungshilfe) aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) bei denen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, auch im Falle einer freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs.

Das Vorliegen von Unwirtschaftlichkeit muss hierbei von einem prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) bestätigt werden. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, kann Überbrückungshilfe gewährt werden. Die Regelung gilt zunächst für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2021.

Die IHK Trier setzt sich mit Nachdruck in Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern für eine zeitliche Verlängerung dieser Regelung ein. Nach aktuellem Informationsstand besteht die Chance, dass diese Regelung auch in den ersten Monaten 2022 fortgeführt werden wird. Eine offizielle Bestätigung des Bundesministeriums für Wirtschaft steht allerdings noch aus. Näheres hierzu erfahren Sie über die Hotline der IHK Trier für Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten.

Im Zusammenhang mit der freiwilligen Schließung kommt als weitere Entlastung hinzu, dass die erweiterte Bezugsdauer sowie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in diesem Zeitraum zu 50 Prozent übernommen.

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