Christian Baldauf: Hartloff stolpert von einer Panne zur nächsten

Mainz. Heftige Kritik übt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, am Vorstoß von Justizminister Hartloff zu den so genannten „Whistleblowern“. Baldauf kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Landesregierung gegenüber dem Parlament Auskünfte verweigere, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei, während sie gleichzeitig sog. „Whistleblower“ mit mehr Rechten ausstatten wolle. „Nach seinem missglückten Vorstoß zu den Scharia-Schiedsgerichten macht Minister Hartloff wieder einmal mit einem undurchdachten Vorstoß auf Bundesebene auf sich aufmerksam. Nun fordert er also mehr Rechte für sog. Whistleblower“, so Christian Baldauf.

„Hartloffs Vorstoß fördert Misstrauen in den Belegschaften von Unternehmen und weckt Erinnerungen an zum Glück vergangene Zeiten. Ich kann ihn nur warnen, nun Tür und Tor zur Förderung des Denunziantentums zu öffnen. Im Übrigen frage ich mich, wie sich der Justizminister als Arbeitgeber verhalten würde, wenn seine eigenen Beamten Vorgänge aus dem Justizministerium ausplaudern würden.“ Während sich Minister Hartloff auf der Justizministerkonferenz mit einem Vorstoß zur Aufdeckung von Missständen stark mache, sei er in eigenen Angelegenheiten wesentlich schmallippiger, kritisiert Baldauf weiter. Bereits Ende September habe er dem Justizminister Fragen zu Querelen bei der Besetzung der Präsidentenstelle beim Landgericht Trier gestellt, auf deren Beantwortung er bis heute warte.

Er habe dies gegenüber Hartloff bereits mehrfach schriftlich und auch persönlich angemahnt; ein entsprechendes Schreiben liege inzwischen auch der Staatskanzlei vor. Dennoch bleibe Hartloff die Antworten schuldig. Er habe bis heute noch nicht einmal einen vom Ministerbüro zugesagten Rückruf des Ministers erhalten, so Baldauf. „Auf der Bundesebene einen besseren Schutz für Hinweisgeber zu fordern und gleichzeitig das verfassungsrechtlich verankerte Fragerecht des Parlaments einfach zu ignorieren, ist schon bemerkenswert doppelzüngig. Es kann nicht sein, dass Minister Hartloff auf der einen Seite illegales Verhalten legalisieren will, aber auf der anderen Seite Informationen in eigener Sache zurückhält, die man dann einklagen muss.“

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