BUV Bürgerunion: Raubbau an unseren Vulkanbergen muss verhindert werden

Zurzeit wird auf rund 400 Hektar Vulkanland gebaggert und Lava abgebaut. Wenn es nach der Planungsgemeinschaft Trier geht, sollen bald über 2.000 Hektar Vulkanberge weggebaggert werden.  Naturschutzverbände und Politik schlagen Alarm. Soll die Vulkaneifel das Rohstofflager für ganz Deutschland und Europa werden? Mit einer Resolution hat sich der  Vulkaneifel-Kreistag deutlich gegen neue Abbaugebiete ausgesprochen. Die Vulkaneifel ist weltweit ein einmaliges Naturdenkmal. Das scheint aber die Trieer Planungsgemeinschaft kaum  zu interessierten.
Die BUV BürgerUnion hält von dem Planentwurf nichts. Der Verweis auf das Bundesbergegesetz von 1982 als oberste Rechtsfreiheit für andere Nutzungen anzusehen ist falsch.

Der Anspruch des absoluten Vorrangs der Rohstoffsicherung gegenüber den anderen Nutzungsansprüchen wird – anders als vielfach behauptet – durch die Ausführungen des LEP (Landesentwicklungsplan) nicht gedeckt. Sowohl die Mitglieder der Trierer Planungsgemeinschaft als die Mainzer Landesregierung können im Rahmen der Erstellung des Raumordnungsplanes ganz klar und frei darüber entscheiden, welchem Nutzungsanspruch sie in der Vulkaneifel den Vorrang geben wollen, also erstens entweder einem fast ungeregelten Gesteinsabbau und somit die endgültigen Zerstörung der weltweit einmaligen Landschaft vulkanischer Prägung zu gestatten oder zweitens den Stopp der weiteren Vulkanlandschaftszerstörung um damit den bereits entstandenen Schaden zu begrenzen, damit ein umweltbewusster Tourismus bestehen bleiben und ausgebaut werden kann zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Vulkaneifel und zum Ausbau der Gesundheitslandschaft.

Das BBergG Bundesbergegesetz von 1982 enthält laut Umweltbundesamt große Defizite. Hier wird u.a. aufgeführt „Der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Abbautätigkeit, die damit einhergehenden Belastungen für die in den Bergbauregionen lebenden Menschen (z.B. durch Feinstaubbelastung und der Tagebau, Rissbildung an Wohnhäusern) sind nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst. Die Landesregierung sollte den Bundesgesetzgeber über den Bundesrat auffordern, das über 30 Jahre alte Bundesbergegesetz so zu modifizieren, dass auch andere Nutzungen nicht ausgeschlossen sind.

Die BUV BürgerUnion wird sich im neuen Kreistag durch entsprechende Anträge dafür positionieren, dass die bestehenden Abbaugebiete von 400 Hektar nicht auf das Fünffache vergrößert werden. Es ist Unsinn die Abbaufläche um das Fünffache zu vergrößern, nur um angebliche Vorratsflächen für die ferne Zukunft zu haben. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Flächen im Wesentlichen nicht für andere Nutzungen, die besser im Einklang mit Umwelt und Tourismus stehen, genutzt werden können. Von vorne herein von einer Aussichtslosigkeit des Stopps der Vergrößerung auszugehen, ist nicht korrekt.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen