Bundestag sendet starkes Signal an ehrenamtliche Bürgermeister!

Aufwandsentschädigung im kommunalen Ehrenamt wird weiterhin nicht auf Rentenzahlung angerechnet.

Mainz. „Es werden sicherlich viele ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Rheinland-Pfalz aufatmen“, erklärt Patrick Schnieder. „Wer als Frührentner ein kommunales Ehrenamt, beispielsweise als Ortsbürgermeister übernommen hat, muss auch in Zukunft keine Abzüge aufgrund der Aufwandsentschädigung befürchten. Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme wurde auf Initiative der CDU in das neue Rentenpaket aufgenommen. Wir sind der Überzeugung, dass das Amt des Ortsbürgermeisters nicht mit einer normalen Beschäftigung zu vergleichen ist. Es ist aus meiner Sicht das richtige Signal an alle kommunalen Ehrenamtlichen: Wer sich für die Gesellschaft einsetzt, soll dadurch nicht zu seinem Schaden belastet werden. Ich bin froh, dass wir mit der Übergangsregelung erneut eine Lösung gefunden haben. Trotzdem brauchen wir hier mittelfristig eine dauerhafte Lösung“, so Patrick Schnieder.

Hintergrund:
Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Frührentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur sehr begrenzt hinzuverdienen. Wird die festgelegte Grenze überschritten, werden die Einkünfte von den Rentenbezügen abgezogen. Diese Regelung greift ursprünglich auch bei ehrenamtlichen Bürgermeistern, die für ihre Aufwendungen entschädigt werden. Die Aufwandsentschädigung wird als Einkommen verstanden und angerechnet. 2010 wurde dieses Verfahren durch eine Ausnahmeregelung außer Kraft gesetzt.

Die Einstufung der Aufwandsentschädigung als Einkommen geht aus Sicht der CDU an der Realität vorbei. Wer sich kommunal engagiert, trägt dazu bei, dass die staatlichen Strukturen aufrecht erhalten bleiben. Häufig übersteigt das persönliche Engagement auch den Wert der Aufwandsentschädigung. Wenn nun Frührentner für ihr Engagement auch noch finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen, sinkt die Bereitschaft ein solches Amt zu übernehmen immer stärker.

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