Bundesrecht muss kommunales Ehrenamt berücksichtigen

Mainz. Eine angemessene Berücksichtigung des Ehrenamtes im Bundesrecht forderten Sozialministerin Malu Dreyer und Innenminister Karl Peter Bruch heute in Mainz. Hintergrund ist eine Änderung der Rechtsauslegung durch die Deutsche Rentenversicherung, wonach die Aufwandsentschädigung aus Ehrenämtern mit ihrem steuerpflichtigen Anteil rentenrechtlich ausnahmslos als Hinzuverdienst gewertet wird. Der Kurswechsel in der Rechtsauslegung geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Auswirkungen zeigen sich bei vorzeitigen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Folgen für ehrenamtlich Tätige können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Der gesetzliche Vertrauensschutz kann Einbußen nur zum Teil auffangen. Auch eine Rentenminderung oder in Extremfällen sogar der völlige Verlust der gesetzlichen Rente sind möglich. Hauptsächlich betroffen sind in Rheinland-Pfalz ehrenamtlich tätige Ortsbürgermeister.

„Solche finanziellen Einschnitte dürfen wir den Betroffenen nicht zumuten. Das kommunale Ehrenamt darf nicht beschädigt werden. Die Betroffenen hatten in der Regel nicht einmal die Möglichkeit, sich auf die Situation einzustellen, bevor sie das Ehrenamt angenommen haben“, so der Innenminister.

„Nachdem die Deutsche Rentenversicherung Bund nun einen Beschluss gefasst hat, der das kommunale Ehrenamt trifft, ist jetzt der Bundesgesetzgeber am Zug. Ich habe in diesem Sinne die Bundesarbeitsministerin angeschrieben“, erklärte Malu Dreyer.

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