Bleiberecht während Ausbildung

Rheinland-Pfalz und das Land Sachsen haben im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine Mehrheit für den Bundesratsantrag gewonnen, das Bleiberecht für junge Flüchtlinge in Schule oder Ausbildung zu verbessern. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hält einen neuen Aufenthaltstitel für diese Menschen für eine unerlässliche Voraussetzung, damit junge Flüchtlinge auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Chance haben.„Wenn ein Flüchtling als junger Erwachsener eine Berufsausbildung beginnt oder hier geregelt zur Schule geht, muss er für die Zeit bis zum Abschluss gesichert in Deutschland bleiben können. Alles andere macht keinen Sinn. Weder für die Flüchtlinge, für die es sonst keinen Ansporn gibt, überhaupt mit Ausbildung und Schule in einer fremden Sprache zu beginnen, noch für die Arbeitgeber oder Lehrer, für die nicht klar ist, ob sich ihre besonderen Bemühungen um den Flüchtling überhaupt lohnen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir dieses Anliegen demnächst im Bundesrat voranbringen können.“

Nach der geltenden Rechtslage liegt es im Ermessen der einzelnen Ausländerbehörden, ob Flüchtlinge, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, die Ausbildung beenden dürfen. Mit dem neuen Antrag soll in diesen Fällen ein generelles Bleiberecht geschaffen werden. In einem nächsten Schritt wird sich der Bundesrat in der Sitzung vom 6.2.2015 mit dem Vorhaben befassen.

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