Anpassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist begrüßenswert / Berücksichtigung des Fluglärms sehr positiv

Brüssel. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner jüngsten Sitzung einer Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt. Christa Klaß, CDU Europaabgeordnete für die Region Trier, begrüßt die notwendige Anpassung der 25 Jahre alten Richtlinie an neue Gegebenheiten und Faktoren für die Umweltverträglichkeit: “Es kommt nun zu einer wichtigen europaweiten Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahrensvorgaben. Sowohl die Projektträger als auch die zuständigen Behörden werden von der Senkung des Verwaltungsaufwands und dem insgesamt verbesserten Verfahren profitieren.”

Bislang wird die Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt und angewandt. An zahlreichen Stellen der Richtlinie konnten Neuregelungen zur Entbürokratisierung gefunden werden. Es soll nun beispielsweise eine zentrale UVP-Anlaufstelle geschaffen werden, um die Koordinierung von Bewertungsverfahren zu erleichtern. Begrüßenswert ist aus Sicht von Christa Klaß die Liste der Screening-Kriterien, die auch Auswirkungen von Projekten auf die Fläche, insbesondere Flächenanspruchnahme und den Verlust land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, erstmals als Kriterium für die UVP beinhaltet. Klaß: “Diese Neuerung wird maßgeblich zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen und ist damit von besonderer Bedeutung für unsere Land- und Forstwirtschaft.”
 
Weiterhin betrachtet Christa Klaß die Berücksichtigung von Immissionen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung als besonders wichtigen Aspekt. “Hier konnten wir die Richtlinie im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Menschen im Einzugsgebiet von Flughäfen und geballter Verkehrsinfrastruktur positiv verändern”, so Klaß weiter. Dies geschehe in erster Linie durch die Einbeziehung von Immissionsvorbelastungen für eine ganzheitliche Identifizierung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Auch mit der Aufnahme der erheblich umweltrelevanten An- und Abflugrouten von Flughäfen in die UVP-Pflicht sei ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz vor Lärmbelastungen gelungen.
 
Hintergrund: Die Richtlinie über die UVP legt seit 25 Jahren fest, dass vor der Genehmigung öffentlicher oder privater Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, eine sorgsame Prüfung möglicher Umweltrisiken durchgeführt werden muss. In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen etwa 200 Projektarten, die unter anderem Brücken, Häfen, Autobahnen, Abfalldeponien und größere Mastanlagen umfassen. Der Bericht wird nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden.

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