Anke Beilstein: Neues Kommunal- und Verwaltungsreform Gutachten teilt Kritik der CDU

Nach der jetzt öffentlich gemachten wissenschaftlichen Untersuchung zur Gebietsänderungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform durch den Kommunalexperten Professor Dr. Martin Junkernheinrich (Technische Universität Kaiserslautern) sieht die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, die Kritik der CDU-Landtagsfraktion an der bisherigen Reform der Landesregierung zum größten Teil bestätigt. Gleichzeitig kritisierte Beilstein scharf, dass noch vor der Information der Parlamentsfraktionen bereits der Presse die Untersuchung vorgelegen habe.

Die Expertise, die Ausnahmegründe von der Fusionspflicht im Rahmen der territorialen Neugliederung rheinland-pfälzischer Verbandsgemeinden und verbandsfreier Gemeinden geprüft habe, stelle klar, so Beilstein, dass nur eine Reform aus einem Guss unter Einbeziehung aller kommunaler und staatlicher Ebenen zielführend sei. Die Landesregierung habe sich die Ebene der Verbandsgemeinden herausgepickt, die aber gar nicht das Problem darstellten. Dies sehe auch der Gutachter Professor Junkernheinrich so: „Die Problemlage der kommunalen Ebene, insbesondere in fiskalischer Hinsicht, liege in Rheinland-Pfalz schwerpunktmäßig auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (z. B. bei den Stadt-Umland-Beziehungen).“ Zudem habe der Gutachter erklärt, dass sich die Frage nach der Abgrenzung der Landkreise in Folge der angestrebten Vergrößerung von Verbandsgemeinden neu stelle.

„Eine isolierte Zwangsfusion von Gemeinden läuft diesen Vorstellungen zu wider“, so Beilstein.

Insgesamt sollen bei elf Verbandsgemeinden bei 74 landesweit betroffenen Kommunen Ausnahmetatbestände gelten, die sie von einer Zwangsfusion ausschließen. Die Ausnahmegründe, die der Gutachter jedoch formuliere, träfen sicherlich noch auf weitere Kommunen zu. Wenn z.B. bei der Verbandsgemeinde Dierdorf (Kreis Neuwied) die Wirtschafts- und Finanzkraft ins Feld geführt werde, müsse die Frage erlaubt sein, warum dies nicht auch für die südpfälzische Verbandsgemeinde Maikammer gelten solle, so die kommunalpolitische Sprecherin.

Bei der Veröffentlichung des Gutachtens folge die Landesregierung ihrer schlechten Gewohnheit,  Informationen über die Kommunal- und Verwaltungsreform erst in die Öffentlichkeit zu lancieren, um entsprechende Stimmungen für sich zu erzeugen, bevor die eigentlich zuständigen Parlamentarier die Möglichkeit hätten, die Unterlagen zu prüfen. „Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament schwer möglich. Der Ministerpräsident und der Innenminister hatten der CDU-Fraktionsvorsitzenden ausdrücklich zugesagt, die Unterlagen erst der Opposition zur Einsicht und danach der Öffentlichkeit zukommen zu lassen. Dies ist nicht geschehen.“ Jetzt stehe fest, dass das Gutachten erst am 15. August an die Fraktionsvorsitzenden geschickt worden sei, während offensichtlich die Presse schon am 14. August (siehe Rheinpfalz vom 15. August 2012) die Unterlagen zur Veröffentlichung erhalten habe.

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