Alexander Licht: Wird in der Insolvenz in Eigenverantwortung der Bock zum Gärtner?

Die weitestgehend landeseigene Nürburgring GmbH will über Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler entscheiden lassen. „Was aber bedeutet, „in Eigenverantwortung“  aus Sicht der Vergangenheit für einen notwendigen Neubeginn am Ring“, fragt sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht. Eine geordnete Insolvenz ist im Grundsatz ein durchaus vernünftiges Verfahren. Es wirft bei dieser Landesregierung jedoch neue Fragen auf. Gehen die Vertuschungsversuche der rheinland-pfälzischen Landesregierung jetzt weiter?

Bedeutet dieser Weg nicht mehr und nicht weniger, dass die weitestgehend landeseigene Nürburgring GmbH im gekündigten Pachtverhältnis mit Richter und Lindner die Informationen und den Sachverhalt dem selbst vorgeschlagenen Sachverwalter vorschlägt? Das wäre gefährlich, denn Ernst und Young hat sich seine Prognosen auch immer auf die Daten der Nürburgring GmbH, sprich der Landesregierung, aufgebaut. Das Ergebnis ist bekannt. Soll alles beim Alten bleiben?

Sollte dieser Weg eingeschlagen werden, wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auch zukünftig mittelbar beim Hauptgesellschafter Land, also beim Ministerpräsidenten, dem Innenminister und dem Finanzminister liegen. Wir haben daher allen Grund, dieser Eigenverwaltung zu misstrauen. Es darf nicht dazu kommen, dass Rot-Grün das Verfahren nun instrumentalisiert, um die bisherigen Mauscheleien fortsetzen zu können. Für Beck, Lewentz, Hering und Kühl ist die Insolvenz in Eigenverantwortung der sicherste Weg, um frühere Fehler zu verschleiern.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die bisherige Geschäftsführung, die die Probleme bislang nicht in den Griff bekommen hat und für die bisherige Krise mitverantwortlich war, im Amt bleiben kann. Dies wäre aber ebenfalls eine Folge der Insolvenz in Eigenverantwortung. Auch das würde eher für die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sprechen.

Wir gehen davon aus, dass das zuständige Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler sehr genau abwägen und prüfen wird, inwieweit es dieses Verfahren genehmigen und vor allem kontrollieren kann. Darüber hinaus ist in dieser schwierigen Situation den Gläubigern anzuraten, sich einer neutralen Anwaltskanzlei zu bedienen“ so Alexander Licht.

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