„Parteilos“ ist nicht gleich „Unparteiisch“!

Als Parteiloser gilt, wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner politischen Partei angehört. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Parteiloser auch unparteiisch ist. Wer sich in der Öffentlichkeit zweifellos unverkennbar in eine bestimmte Richtung äußert, ist parteiisch.    

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