Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ soll drohendem Ärztemangel entgegenwirken

Die Prognosen der Versorgungsforschung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) zur Entwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land tragen Früchte. Mit dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ setzt die Landesregierung Rheinland-Pfalz wichtige Akzente zur Bekämpfung des drohenden Ärztemangels. Die KV RLP stellt durch ihre Versorgungsforschung seit 2009 Daten zum Stand und zur voraussichtlichen Entwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die auf Basis dieser Daten berechneten Prognosen haben deutlich aufgezeigt, dass ohne Gegenmaßnahmen insbesondere auf dem Land zum Teil gravierende Versorgungsengpässe drohen. Die ersten Auswirkungen des sich verschärfenden Ärztemangels sind bereits spürbar. Schon heute finden sich für Landarztsitze immer weniger Nachfolger. Bis zum Jahre 2020 gehen voraussichtlich über 50 Prozent der derzeit praktizierenden Ärzte in den Ruhestand. Unter den gegebenen Bedingungen ist nicht zu erwarten, dass die frei werdenden Arztsitze alle nachbesetzt werden können. Die KV RLP begrüßt daher ausdrücklich, dass die Landesregierung die drohende Entwicklung in der ärztlichen Versorgung erkannt hat und mit dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ gegensteuern möchte. Die KV RLP unterstützt alle Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Verbesserung der ambulanten haus- und fachärztlichen Grundversorgung beitragen. Das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ greift dazu wichtige Handlungsbedarfe auf:

  • Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Stipendien für Medizinstudierende, wenn sie ihr Wahlpraktikum im Praktischen Jahr in der Allgemeinmedizin absolvieren, sind wichtige Beiträge zur Aufwertung der Allgemeinmedizin bereits im Studium.
  • Mit der finanziellen Förderung von Praxisgründungen, Praxisübernahmen oder Zweigpraxisgründungen werden finanzielle Risiken abgefedert und die Wiederbesetzung von Arztsitzen erleichtert.
  • Die Förderung der Ausbildung von „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis“ (VERAH)“ schafft die Voraussetzungen, Ärzte zukünftig stärker von Routinetätigkeiten zu entlasten und medizinische Fachangestellte mehr in die Versorgung einzubeziehen.
  • Die Förderung von Gesundheitszentren und eines sektorübergreifenden Entlassmanagements sowie regionale Zukunftswerkstätten und telemedizinsche Projekte sind weitere Ansätze, mit denen die medizinische Versorgung optimiert werden kann.

Die Ursachen des Ärztemangels sind multifaktoriell. Entsprechend müssen Gegenmaßnahmen auf vielen Ebenen ansetzen. Neben Reformen und Fördermaßnahmen, die Anreize für eine Niederlassung auf dem Land schaffen, sind auch die Regionen gefordert, durch den Erhalt und den Ausbau infrastruktureller Voraussetzungen auch abseits der Metropolregionen attraktive Wohn- und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu sichern. Den zentralen Handlungsbedarf können aber weder das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz noch andere regionale Akteure decken. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die wieder mehr junge Ärzte dazu ermutigen, eine Tätigkeit in der ambulanten ärztlichen Versorgung anzustreben. Verlässliches und kalkulierbares Einkommen, Abbau der Regressgefahr und Entbürokratisierung sind hier wichtige Ansätze. Ohne die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen wird die ärztliche Versorgung auf dem bekannten hohen Niveau nicht zu halten sein. Regionale Förderprogramme können dann lediglich die Symptome grundlegender Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem therapieren, aber nicht heilen.

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