Biozidverordnung mit Unterschrift besiegelt

Mit der Unterschrift durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz und durch den dänischen Minister für europäische Angelegenheiten Nicolai Wammen wurde diese Woche die Verordnung über die Zulassung und das Inverkehrverbringen von Biozidprdukten offiziell zwischen Europäischem Parlament und Rat besiegelt.

"Wir sind damit dem Ziel eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts, einer Verbesserung für den Umwelt- und Verbraucherschutz und einer schnelleren und einfacheren Produktzulassung ein bedeutendes Stück näher gekommen." so die CDU- Europaabgeordnete der Region Trier Christa Klaß, die das Dossier als Berichterstatterin des Parlaments mit dem Rat im November des vergangenen Jahres in zweiter Lesung verhandelt hat.

Biozide sind unverzichtbar für den hohen Hygiene- und Gesundheitsstandard unserer Gesellschaft. Sie haben eine Wirkung- und somit auch eine Nebenwirkung. Sie müssen wirksam sein und damit sind sie oft auch gefährlich. Deswegen brauchen sie eine strenge Regulierung, in der Nutzen und Gefahr gut abgewogen sind. In den über zweijährigen  Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission ist es Christa Klass gelungen, fundamentale und überzogene Forderungen in vernünftige Bahnen zu lenken. Strenge Ausschlusskriterien für krebserregende, fortpflanzungsschädigende und erbgutverändernde Stoffe wurden festgelegt. Mit Bioziden behandelte Ware muss gekennzeichnet werden.

Wo Nanomaterialien enthalten sind, muss auch Nano draufstehen. Ausnahmen sind  nur möglich, wenn der Wirkstoff notwendig sind, um eine Gefahr für Gesundheit, Umwelt oder die Gesellschaft abzuwehren und wenn der Einsatz von alternativen Wirkstoffen und Technologien vorher gründlich geprüft wurde. Die Unionszulassung wird produktgruppenabhängig stufenweise bis 2020 für die meisten Produktgruppen außer für Rodentizide und weitere Wirbeltierprodukte sowie Antifoulingprodukte eingeführt. Nationale Ausnahmen von der gegenseitigen Anerkennung und der Unionszulassung sind nur aufgrund klarer Kriterien möglich. "Die Verordnung bringt somit den Bürgen Sicherheit und den Herstellern einen verlässlichen Rechtsrahmen für den gesamten europäischen Binnenmarkt" so Klaß.

Die neue Biozidzulassungsverordnung tritt im September 2013 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.

 

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