Das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken haben auch Nichtraucher

Lungenkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung in Deutschland. Die meisten Ursachen hängen mit dem Tabakgenuss zusammen. Etwa jeder zehnte Raucher erkrankt im Laufe seines Lebens, zwischen 30 und 40 Jahre nach Beginn mit dem Rauchen an Lungenkrebs. Bei Männern sind bis zu 90 %, bei Frauen bis zu 60 % der Lungenkrebserkrankungen auf das aktive Rauchen zurückzuführen.

Das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, kann aber auch jeden Nichtraucher treffen. Die Gefahr lauert überall, ist unsichtbar, riecht nicht und man kann sie nicht schmecken. Das unsichtbare, geruchlose und geschmacklose radioaktive Edelgas „Radon“, das überall auf der Welt in der Natur im Boden und in Gestein, besonders auch in Lavagestein vorkommt, kann die Lungen schädigen und zu Lungenkrebs führen. Radon ist nach dem Tabakrauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. Früher waren besonders Bergleute dem Edelgas Radon ausgesetzt. In vielen Regionen ist Radon in Wohnhäusern, vor allem in schlecht gelüfteten Kellern oder in Kellerwohnungen verstärkt nachweisbar. Wenn Personen, die aufgrund einer überdurchschnittlichen Radonbelastung ohnehin gefährdet sind, weil sie zusätzlich rauchen, steigt das Lungenkrebsrisiko umso mehr.

Das Edelgas Radon kann relativ leicht aus dem Boden entweichen und sich über die Luft oder gelöst in Wasser verbreiten. Radon kann sich in geschlossenen Räumen in der Raumluft anreichern. Gesundheitsgefährdend sind vor allem die kurzlebigen Radonzerfallsprodukte, die sich im Atemtrakt ablagern können. Die beim Zerfall entstehende Alphastrahlung kann die Entstehung von Lungenkrebs begünstigen. Auch in der Arbeitsmedizin ist Radon als Verursacher von Lungenkrebserkrankungen bekannt. Zum Risiko der Allgemeinbevölkerung durch Radon in Innenräumen gab es bis vor kurzem kaum gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse. Radon wird leider immer noch viel zu wenig Beachtung geschenkt.

Die Eifel-Zeitung hat sich an das Umweltamt für Strahlenschutz gewandt und interessante Informationen bekommen, die uns ALLE betreffen.

Fakt ist, im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie Euratom/2013/59 wurde in Deutschland im Juli 2017 das neue Strahlenschutzgesetz verkündet. Mit diesem Strahlenschutzgesetz wird – neben einer umfassenden Überarbeitung und Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen – auch erstmals der Schutz der Bevölkerung vor Radon in Aufenthaltsräumen geregelt.

Für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt fortan ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Jetzt muss man wissen, dass ein Referenzwert kein Grenzwert ist; denn ein Grenzwert ist ein Wert, der nicht überschritten werden darf, während ein Referenzwert lediglich als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient.

Hier gibt also die EU den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter vor, den unser deutsches Bundesamt für Strahlenschutz in die Regelungen des deutschen Strahlenschutzgesetzes zum Schutz vor Radon einarbeitet. Diese neue Regelung tritt zum 31. Dezember 2018 in Kraft.

Um das Strahlenschutzgesetz vollzugsfähig zu machen und den reibungslosen Übergang vom bisherigen auf das neue Strahlenschutzrecht zu ermöglichen, bedarf es ergänzender Regelungen auf Verordnungsebene. Aus diesem Grund befindet sich derzeit eine neue Strahlenschutzverordnung in Erarbeitung, die ebenfalls zum 31. Dezember 2018 in Kraft treten soll. Geregelt werden sollen darin unter anderem Verfahren und Kriterien für die Festlegung von Gebieten, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert überschreitet (sogenannte Radonvorsorgegebiete). Weitere vorgesehene Regelungen werden geeignete bauliche Maßnahmen für den Schutz vor Radon bei Neubauten in Radonvorsorgegebieten sowie Detailregelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz beinhalten.


Was genau ist Radon?

Radon-222 ist ein natürliches Zerfallsprodukt aus der Uran-Radium-Reihe, das überall auf der Erde vorhanden ist und wesentlich zur natürlichen Umweltradioaktivität beiträgt. Es ist ein Edelgas, das farb-, geruchs- und geschmacklos ist, sich nicht bindet und über Risse und Spalten aus dem Erdreich in die Atemluft entweicht. Durch weiteren Zerfall entstehen wiederum radioaktive Folgeprodukte, die über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort u.a. Alpha-Strahlung aussenden. Diese kann die Zellen der Lunge schädigen. Diese Schäden können die Entstehung von Krebserkrankungen begünstigen.

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