Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2016 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes 2.100 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren dies rund 550 Anträge bzw. 35 Prozent mehr als im Vorjahr.

Gegenüber 2015 stieg insbesondere die Zahl der Antragsstellerinnen und Antragssteller mit syrischer oder philippinischer Berufsausbildung (plus 270 bzw. 206 Prozent). Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Schutz- und Asylsuchenden aus Syrien und auf das Projekt „Triple Win“ der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit zurückzuführen, in dessen Rahmen Pflegefachkräfte aus den Philippinen, Serbien und Bosnien-Herzegowina gewonnen werden.

Von allen 1.400 im Jahr 2016 abgeschlossenen oder beendeten Anerkennungsverfahren wurden 61 Prozent der beruflichen Qualifikationen als voll gleichwertig mit den jeweiligen deutschen Referenzberufen bewertet. Hinzu kommen 14 Prozent, die eine Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise eine Weiterbildung, auferlegt bekamen, damit ihre Qualifikation anerkannt wird. Dies betraf insbesondere Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den Berufen der Erziehung und frühkindlichen Bildung.

Das 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), auch „Anerkennungsgesetz“ genannt, ist ein Gesetz zur Feststellung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zu unterstützen und eine gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Das Anerkennungsgesetz bezieht sich im Wesentlichen auf mehr als 600 bundesrechtlich geregelte Berufe. Dazu zählen insbesondere alle Ausbildungsberufe des dualen Berufsbildungssystems und reglementierte akademische Berufe (z. B. Ärzte). Zudem wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Landesgesetzes (BQFG-RP) die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit landesrechtlich reglementierten Berufen individuell überprüft. Beispielsweise zählt hierzu die berufliche Ausübung des Lehramts an rheinland-pfälzischen Schulen. 

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