Ausbildungssuche zählt bei der Rente

Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Das kann später einmal bares Geld wert sein, rät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit wenigstens einen Kalendermonat lang als Ausbildungssuchende melden. Was Berufsstarter sonst noch über die Sozialversicherung wissen sollten, erfahren sie unter www.rentenblicker.de sowie in der Broschüre: ? Berufsstarter und ihre Sozialversicherung?. Sie ist kostenlos und kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail presse@drv-rlp.de). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre auch heruntergeladen werden.

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