Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, mindestens jedoch 5 %, fachkundig und umfangreich auszubilden. Im Ernstfall tragen diese dazu bei, vor Eintreffen der Feuerwehr Personen und Sachschäden zu minimieren, um erheblichen wirtschaftlichen Schaden sowie auftretende Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden.
Die Schulung bereitet die Teilnehmer auf die Aufgaben des Brandschutzhelfers zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vor. Die fachkundige Unterweisung wird dabei durch praktische Löschübungen konkretisiert.
Die DRK-Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nach gesetzlichen Vorgaben aufgebaut und hilft zur Erfüllung der Unternehmerpflichten
Termin: Mittwoch, 13. Juli 2022 im DRK-Lehrsaal Wittlich
Anmeldung unter www.bildungswerk.drk.de oder telefonisch unter 06571/697716.