Generalstaatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht gegen Scholz

Hamburg (dpa) – Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Mit der am Montag bekanntgemachten Entscheidung aus dem Februar bestätigte sie einen gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vom Dezember vergangenen Jahres. Hintergrund ist eine Anzeige des renommierten Strafrechtlers Gerhard Strate, der Scholz vorwirft, im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft unterschiedliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens gemacht zu haben. Weiterlesen

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