Saarbrücken/Berlin (dpa/lrs) – Bei der Bundestagswahl wird es im Saarland keine Zweitstimmen für die Grünen geben: Sie dürfen dort nicht mit einer Landesliste antreten. Dies hat der Bundeswahlausschuss am Donnerstag in Berlin entschieden. Er wies eine Beschwerde der Grünen gegen die Nichtzulassung der Landesliste durch den Landeswahlausschuss des Saarlandes als unbegründet zurück.
Kurz darauf teilte der Landeswahlausschuss in Saarbrücken mit, in den vier Bundestagswahlkreisen des Landes seien «endgültig» nur Erststimmen für Direktkandidaten der Grünen möglich. Weiterlesen