Verbot dokumentiert Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats

Mainz. Auch in Rheinland-Pfalz wird das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (kurz: „Artgemeinschaft“) und ihrer Teilorganisationen seit den frühen Morgenstunden vollzogen.

Foto: Andreas Arnold/dpa

Rund zehn Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Mainz haben das Wohnanwesen eines Ehepaares im Landkreis Alzey-Worms durchsucht. Bei den Personen handelt es sich um langjährige Mitglieder der 1951 gegründeten Organisation. Das Ehepaar beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat als zuständige Vollzugsbehörde den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Verwaltungsgericht Mainz erwirkt. Die Polizei stellte unter anderem Kommunikations- und IT-Geräte sowie schriftliche Unterlagen als Beweismittel sicher.

„Nach dem Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ in der vergangenen Woche zeigt unser Rechtsstaat mit den Maßnahmen einmal mehr, dass er wehrhaft ist und rechtsextremistischer Gesinnung entschieden begegnet“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Wie ernst der Staat diese Bedrohung nehme, dokumentiere das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

Insgesamt wird der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich zugerechnet. Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.

Die neoheidnische „Artgemeinschaft“, deren Vereinssitz sich in Berlin befindet, ist eine große deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Sie verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein rassistisches Weltbild. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das nach ihrer Lesart „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.

Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Hinzu kam eine umfängliche Gemeinschaftspflege, zum Beispiel bei in der rechtsextremistischen Szene beliebten Sonnenwendfeiern.

Der „Artgemeinschaft“ werden bundesweit rund 150 Mitglieder und eine Vernetzung mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen zugerechnet. Der Verein erfüllte eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. Von 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die Gruppe von dem bekannten Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger geleitet.

Mehrheit der Bundesländer gegen ein Böllerverbot

Berlin (dpa) – Mehr als die Hälfte aller Bundesländer ist einer Umfrage zufolge gegen ein generelles Böllerverbot in Deutschland – trotz der Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht. Die neun Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und das Saarland sprachen sich dagegen aus, wie eine Umfrage des «Tagesspiegel» unter den 16 Innenministerien der Länder.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte: «Gewalt gegen Einsatzkräfte, also gegen Menschen, die sich für unser aller Schutz in gefährliche Situationen begeben, ist das Allerletzte und nicht zu tolerieren.» Es handele sich aber um ein Problem, das nicht nur in der Silvesternacht vorkomme, sondern das ganze Jahr. «Ein Böllerverbot trifft deshalb nicht den Kern des Problems», sagte Ebling. Weiterlesen

Proteste in Kabul gegen Universitätsverbot für Frauen

Kabul (dpa) – In der afghanischen Hauptstadt Kabul haben Dutzende Frauen gegen das kürzlich verhängte Universitätsverbot demonstriert. Wie der TV-Sender Tolonews am Donnerstag berichtete, zogen Studentinnen durch ein Viertel im Westen Kabuls und riefen Protestparolen. Berichten von Augenzeugen zufolge sollen auch einzelne Protestierende sowie Journalisten kurzzeitig festgenommen worden sein. Weiterlesen

Gescheitertes Hells Angels Verbot

Wollte Herr Lewentz – wie immer – nur die schnelle Schlagzeile?

Mainz. Einem Medienbericht zufolge soll es im Vorfeld des Verbotes des Rocker-Clubs „Hells Angels“ durch Innenminister Lewentz eine E-Mail aus dem Referat für Verbrechensbekämpfung gegeben haben, in der der Autor ein schnelles Verfahren empfohlen und dessen positive Wirkung in der Öffentlichkeit hervorgehoben habe. Weiterlesen

Innenminister Lewentz (SPD) mit Hells Angels Verbot gescheitert

Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für Verbot des Vereins “Hells Angels MC Bonn”

Mainz/Bonn. Für das Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub (MC) Bonn“ ist nicht das Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz zuständig, sondern der Bundesminister des Innern. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Wegen der daraus folgenden formellen Rechtswidrigkeit des vom Innenministerium des Landes verfügten Vereinsverbots hat es die aufschiebende Wirkung der Klage von Vereinsmitgliedern gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verbotsverfügung wiederhergestellt. Weiterlesen

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