NSU-Terroristin Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung der NSU-Terroristin Beate Zschäpe zur Höchststrafe war rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde der 47-Jährigen blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mitteilte. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass Zschäpe in ihren Justizgrundrechten verletzt sei. Eine Kammer des Zweiten Senats nahm die Beschwerde deshalb gar nicht zur Entscheidung an. (Az. 2 BvR 2222/21)

Der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) hatte über Jahre unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer: neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Die Rechtsterroristen verübten außerdem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten und etliche Banküberfälle.: Prozesse, Urteile, Verfassung, Terrorismus, NSU, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Deutschland, Bayern

Als einzige Überlebende des Trios musste sich nur Zschäpe vor Gericht verantworten. Ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich 2011 getötet, um der Festnahme zu entgehen. Weiterlesen

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