Kabinett beschließt Abschaffung von Paragraf 219a

Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die «Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft» verbietet.

Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Weiterlesen

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