Reisende können Geld bei Corona-Rückholflug zurückbekommen

Luxemburg (dpa) – Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Umständen Geld zurückverlangen.

Passagiere könnten zwar nicht das Geld für den staatlich organisierten Flug zurückbekommen, wohl aber für den eigentlich geplanten Rückflug, teilte Generalanwalt Nicholas Emiliou in Luxemburg mit. Die Richter folgen den Gutachten der Generalanwälte oft, aber nicht immer. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Weiterlesen

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