Italien darf Rettungsschiffe nicht grundlos kontrollieren

Luxemburg (dpa) – Italienische Behörden dürfen Rettungsschiffe wie die der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch nicht ohne Anhaltspunkte für eine Gefahr in ihren Häfen kontrollieren. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die EU-Regeln zu den Kontrollen eines Hafenstaats seien auch auf Schiffe humanitärer Organisationen anwendbar, urteilten die Richter am Montag in Luxemburg (Rechtssachen C-14/21 und C-15/21). Weiterlesen

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