Recht auf Reparatur: EU nennt Details für neues Gesetz

Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten einen Gesetzesvorschlag vorlegen, wonach Produkte einfacher repariert werden könnten.

Ursprünglich war vorgesehen, Ende November einen Entwurf zum Recht auf Reparatur vorzustellen. Die EU-Kommission betont stets, dass Ankündigungen für neue Vorhaben immer vorläufig sind. Sie könnten aus unterschiedlichen Gründen verschoben werden.

Vereinfachung für unabhängige Werkstätten

Das EU-Parlament hatte vor knapp zwei Jahren ein Recht auf Reparatur gefordert. Damit sollen Verbraucher beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. Zudem sollten unabhängige Werkstätten besser auf Produkt- und Reparaturinfos zugreifen können, Ersatzteile genormt sein und verpflichtend über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stehen. Weiterlesen

Isar 2 müsste für längere Laufzeit repariert werden

Essenbach/Berlin (dpa) – Für eine Laufzeit über das Jahresende hinaus müsste das Atomkraftkraftwerk Isar 2 in Bayern zur Reparatur einer Leckage für etwa eine Woche stillgelegt werden. «Das Energieunternehmen Preussen-Elektra hat das Bundesumweltministerium im Zuge der Fachgespräche über Vorbereitungen einer Bereitschaftsreserve in der vergangenen Woche über eine interne Ventilleckage im Atomkraftwerk Isar 2 informiert», teilte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUV) am Montag in Berlin mit.

Eine Beeinträchtigung der Sicherheit bestehe nicht. Jedoch müsse der Meiler repariert werden, um über das Jahresende hinaus für einen Leistungsbetrieb zur Verfügung zu stehen. Das Ministerium kündigte an, aufgrund der neuen Sachlage zu prüfen, ob Isar 2 weiterhin bis Mitte April als Notreserve für die deutsche Energieproduktion genutzt werden könne. Die Reparatur sei nach Auskunft des Betreibers nicht notwendig, sollte das AKW wie durch den beschlossenen Atomausstieg zum Jahresende den Leistungsbetrieb beenden. Weiterlesen

Technik: Verbraucherzentralen wollen «Recht auf Reparatur»

Ressourcenschutz
Von Basil Wegener, dpa

Berlin (dpa) – Defekte Handys und andere Geräte sollen künftig besser repariert werden können. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte dies bereits angekündigt – die Verbraucherzentralen drücken bei dem geplanten «Recht auf Reparatur» nun aufs Tempo. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, hofft auf einen «echten Fortschritt», wie sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Wie eine Umfrage zeigt, scheuen viele Handynutzerinnen und -nutzer wegen hoher Kosten eine Reparatur.

Das Vorhaben eines «Rechts auf Reparatur» ist im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verankert und umfasst mehrere Punkte. Lemke hatte dies als «wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft» angekündigt. Aus Sicht von Pop müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So müsse schon beim Kauf die Lebensdauer eines Produktes absehbar sein. Weiterlesen

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