Frau nach illegalem Autorennen wegen Mordes vor Gericht

Hannover (dpa) – Weil sie den Unfalltod von zwei kleinen Jungen verursacht haben soll, steht eine 40-Jährige von diesem Freitag (9.00 Uhr) an wegen Mordes vor dem Landgericht Hannover.

Der Frau wird vorgeworfen, sich auf einer Straße in Barsinghausen ein verbotenes Autorennen mit einem mitangeklagten 40-Jährigen geliefert zu haben. Dabei kam es zu Zusammenstößen mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer vierköpfigen Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die zwei und sechs Jahre alten Kinder auf der Rückbank starben. Zudem wurden mehrere Personen verletzt, darunter auch die mutmaßliche Unfallverursacherin.

Dem 40-Jährigen wird unter anderem Beihilfe zum Mord und zur gefährlichen Körperverletzung zur Last gelegt. Beide Angeklagten sollen am Nachmittag des 25. Februar 2022 mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen mit circa 180 Stundenkilometern auf der einspurigen Straße nebeneinanderher gerast sein – erlaubt war auf dieser Strecke nur Tempo 70. Weiterlesen

Ermordete Afghanin – Brüder akzeptieren Urteil nicht

Berlin (dpa/bb) – Der gewaltsame Tod einer Afghanin, deren Leiche in Bayern gefunden wurde, wird die Justiz weiter beschäftigen.

Die wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Brüder akzeptieren das Urteil nicht und haben Revision dagegen eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Das Landgericht Berlin hatte die beiden 27 und 24 Jahre alten Männer vor einer Woche wegen gemeinschaftlichen Mordes für schuldig befunden. Laut Urteil haben die Männer ihre Schwester im Juli 2021 ermordet, die Leiche dann in einem Rollkoffer per Zug nach Bayern gebracht und dann in einem Erdloch etwa 30 Kilometer von Donauwörth entfernt verscharrt. Weiterlesen

Keine Gnade: Weitere 16 Jahre Haft für Weinstein

Von Christina Horsten, dpa

Los Angeles/Chicago (dpa) – Der bereits im Gefängnis sitzende ehemalige Hollywood-Mogul Harvey Weinstein ist wegen Sexualverbrechen zu einer weiteren langen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Los Angeles legte für den 70-Jährigen am Donnerstag 16 Jahre Haft fest. Weinstein sitzt derzeit bereits eine Haftstrafe von 23 Jahren ab, zu der er 2020 nach einem Prozess in New York wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden war.

Bei dem Gerichtstermin schilderten mehrere Frauen noch einmal, wie Weinstein sich an ihnen vergangen habe. Weinstein selbst erschien in grauer Gefängniskleidung und im Rollstuhl. Er verteidigte sich kurz vor der Strafmaßverkündigung und bat das Gericht um «Gnade»: «Ich bestehe darauf, dass ich unschuldig bin.» Speziell auf eine der Frauen bezogen, sagte Weinstein, dass er sie nicht vergewaltigt habe. «Bitte verurteilen Sie mich nicht zu lebenslanger Haft. Das verdiene ich nicht. So viele Dinge sind falsch mit diesem Fall.» Weinsteins Verteidiger hatten bereits zuvor angekündigt, sowohl das Urteil aus New York als auch das aus Los Angeles anfechten zu wollen.

Viele Kommentare auf Social Media

Zahlreiche Menschen kommentierten das Strafmaß in den sozialen Medien. «Liebe und Licht an alle seine Opfer», schrieb die Dokumentarfilmerin und Tochter der ehemaligen Vorsitzenden des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, Christine Pelosi. «Ihr habt Trost und Heilung verdient.»

Bei dem Prozess in Los Angeles hatte eine Jury Weinstein im Dezember wegen Sexualverbrechen in drei Anklagepunkten, darunter Vergewaltigung, schuldig gesprochen. In einem Punkt wurde er freigesprochen, in drei weiteren Punkten gab es keine Einigung. Die Vorwürfe stammten von vier Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013. Unter den Klägerinnen war unter anderem Jennifer Siebel, die jetzige Ehefrau des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom. Die meisten Übergriffe sollen in Hotels in Beverly Hills stattgefunden haben. «Gerechtigkeit», schrieb Siebel nach der Strafmaßverkündung bei Twitter. «Und noch mehr Arbeit vor uns.»

In New York war Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen worden. Der Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

Vom Hollywood-Mogul zum Sträfling

Der 1952 im New Yorker Stadtteil Queens in eine wohlhabende Familie hineingeborene Weinstein war einst ein reicher und mächtiger Hollywood-Mogul, der mit seiner Firma Erfolgsfilme wie «Der englische Patient», «Pulp Fiction», «Good Will Hunting» oder «Gangs of New York» produzierte und für «Shakespeare in Love» selbst einen Oscar gewann. Nun sitzt er wegen gesundheitlicher Probleme meist im Rollstuhl und könnte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Auch in einem ähnlichen Fall wurde am Donnerstag ein Strafmaß verkündet: Der bereits wegen Sexualstraftaten im Gefängnis sitzende Ex-Popstar R. Kelly (56) wurde von einem Gericht in Chicago übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge zu 20 Jahren Haft verurteilt. Anders als im Fall von Weinstein entschied das Gericht im Fall von Kelly allerdings, dass er seine Haftstrafen größtenteils parallel absitzen dürfe. Kelly war im vergangenen Jahr in New York unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bereits zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden.

«39 Jahre für Harvey Weinstein. 30 Jahre für R Kelly», schrieb die US-Schauspielerin Ellen Barkin bei Twitter. «Die Lehre: … hört auf, Frauen zu vergewaltigen.»

Weiterlesen

Sexuelle Nötigung von Messdiener: Ex-Pfarrer verurteilt

Saarbrücken (dpa/lrs) – Wegen sexueller Nötigung eines Messdieners ist ein früherer Pfarrer vor dem Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche aus dem Bistum Trier 1997 im seinem Pfarrhaus saarländischen Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der heute 69 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein «enges, vertrauensvolles Verhältnis» gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel am Donnerstag. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte.

Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen mit den Worten, «das sei normal und nicht so schlimm», sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein «spiritueller Mentor» und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist. Weiterlesen

Mann soll als falsche Escort-Dame Kunden erpresst haben

Berlin (dpa) – Weil er im Internet seine Begleitung als Escort-Dame angeboten und von zwei Interessenten insgesamt fast 5000 Euro erbeutet haben soll, steht ein 37-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautet unter anderem auf räuberische Erpressung und Betrug.

Der Mann, der bei der Staatsanwaltschaft als erwachsener Intensivtäter geführt wird, gab zu Prozessbeginn am Donnerstag den Schwindel als angebliche abendliche Begleiterin zu. Er habe gedacht, «dass es nicht so schlimm ist» und er sich «Geld holen kann ohne zu schlagen», sagte der 37-Jährige. Weiterlesen

Klimaaktivist klebt sich während Prozess am Tisch fest

Berlin (dpa) – Im Prozess gegen den Klimaaktivisten Henning Jeschke ist es zum Eklat gekommen. Das Gründungsmitglied der Gruppe Letzte Generation sprang am Donnerstag mitten in der Verhandlung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten auf und klebte sich am Tisch fest. «Ich habe mich festgeklebt. Ich muss es tun, weil wir über Klimanotstand reden müssen», rief der 23-Jährige lautstark im Saal D107. «Es tut mir leid. Ich muss es tun», so Jeschke. Im Prozess geht es um mehrere Aktionen der Gruppe Letzte Generation in der Zeit von März bis Juni 2022, an denen er sich beteiligt haben soll. Weiterlesen

Prozess gegen Ex-Pfarrer wegen Nötigung auf Zielgeraden

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der Saarbrücker Prozess wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen früheren Pfarrer aus dem Bistum Trier ist auf der Zielgeraden eingebogen. Am Donnerstag begannen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers vor dem Landgericht in Saarbrücken. Der Vorsitzende Richter hatte zuvor die Öffentlichkeit ausgeschlossen mit der Begründung, der Prozess sei bereits zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

Offen war zunächst, ob im Anschluss an die Schlussvorträge am Donnerstag noch das Urteil gesprochen wird. Dazu werde die Öffentlichkeit dann wieder zugelassen, sagte der Richter. Weiterlesen

Karlsruhe beanstandet Stiftungsförderung nach AfD-Klage

Karlsruhe (dpa) – Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach einer Klage der AfD.

Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)

Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden. Weiterlesen

Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt darüber in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter. Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

Weiterlesen

Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? An diesem Mittwoch verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland.

Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023.

Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter.

Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist.

Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

Weiterlesen

Getötete 15-Jährige – Mitschüler wegen Mordes verurteilt

Braunschweig (dpa) – Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, «gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person» das Mädchen getötet zu haben. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen