Pfando muss übervorteiltem Kunden Schadenersatz zahlen

Gerichtsurteil
Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Kunden, die an das Pfandleih-Unternehmen Pfando nicht nur ihr Auto, sondern auch noch viel Geld verloren haben, können auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Musterfall, dass der betroffene Kunde durch das Pfando-Geschäftsmodell «cash & drive» übervorteilt wurde. Es liege ein «wucherähnliches Rechtsgeschäft» vor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sprachen dem Mann in letzter Instanz Schadenersatz zu. In drei anderen Fällen muss das zuständige Oberlandesgericht nun prüfen, ob ebenfalls Ansprüche bestehen.

Das Berliner Unternehmen Pfando, das bundesweit mehr als 25 Filialen unterhält, bezeichnet sich selbst als die bessere «Alternative zum Autopfandhaus» und Marktführer auf seinem Gebiet. «Bei Pfando erhalten Sie in 60 Minuten Bargeld für Ihr KFZ und können wie gewohnt weiterfahren!», heißt es auf der Internetseite.

Umgesetzt wird das mit einer Kombination aus einem Kauf- und einem Mietvertrag. In allen vier Fällen hatten die Kunden ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft – immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen