Missbrauchsopfer klagt – Stellungnahme von Ex-Papst erbeten

Katholische Kirche
Von Britta Schultejans, dpa

Traunstein (dpa) – Welche Schuld trägt die katholische Kirche am Missbrauchsskandal? Mit dieser großen Frage befasst sich eine Zivilklage, die ein Betroffener beim Landgericht Traunstein eingereicht hat. Das Gericht hat in der Sache nun das Vorverfahren eröffnet und unter anderen den emeritierten Papst Benedikt XVI. um eine Stellungnahme gebeten.

«Die Beklagten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, anschließend haben sie vier Wochen beziehungsweise einen Monat Zeit zur Klageerwiderung», sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk, das Recherchezentrum Correctiv und die «Zeit» darüber berichtet. Weiterlesen

«Maria 2.0» macht Benedikt XVI. weiter schwere Vorwürfe

Berlin (dpa) – Auch nach dem Eingeständnis einer Falschaussage hält die katholische Reformbewegung «Maria 2.0» an der massiven Kritik am emeritierten Papst Benedikt XVI. fest.

Ihm sei nichts anderes übrig geblieben, als seine Teilnahme an der Sitzung zuzugeben, sagte die Initiatorin der Bewegung, Lisa Kötter, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Allerdings passiere nun, was immer passiere: Benedikt habe wieder sofort den Sündenbock gefunden – die redaktionelle Bearbeitung seiner Stellungnahme. «Nun allerdings stürzt das ganze Lügengebäude des alten Mannes zusammen» Weiterlesen

Bericht: Kirchendokument belastet früheren Papst Benedikt

München/Essen (dpa) – Ein internes Dokument der katholischen Kirche belastet nach einem Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» den emeritierten Papst Benedikt XVI. In dem betreffenden Fall geht es um den Priester H. aus Gelsenkirchen, der vielfach minderjährige Jungen missbraucht haben soll.

1980 wechselte der Geistliche aus dem Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising. An dessen Spitze stand damals Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt.

Die «Zeit» berichtet über ein Dekret, das 2016 in einem innerkirchlichen Verfahren vom Kirchengericht des Erzbistums München und Freising erstellt wurde. Darin heißt es demzufolge, die zuständigen Bischöfe und ihre Generalvikare (Stellvertreter) in München und Essen seien ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht gerecht geworden. Ratzinger werde dabei explizit genannt: Obwohl er von der Vorgeschichte des mutmaßlichen Missbrauchspriesters Kenntnis gehabt habe, habe er ihn in seinem Bistum aufgenommen und eingesetzt. Weiterlesen

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