Wiesbaden (dpa) – Das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen frühere Manager der Maple Bank soll angefochten werden. Die Generalstaatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, sagte ein Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Schritt ziele aber nicht auf die verhängten Freiheitsstrafen, vielmehr wolle man eine höhere Einbeziehung von Taterträgen aus dem Vermögen der Ex-Banker erreichen. Ziel sei es, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als übergeordnete Instanz hier die Berechnung des Gerichts überprüfe. Auch die Verteidigung will das Urteil für drei Angeklagte anfechten.
Das Landgericht Frankfurt hatte Anfang November hohe Freiheitsstrafen gegen frühere Maple-Banker wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu verhängt. Der ehemalige Deutschland-Chef wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Zudem werden 2,9 Millionen Euro Taterträge aus seinem Vermögen eingezogen. Zwei weitere Männer erhielten eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten bzw. dreieinhalb Jahren. Der eine muss eine Million Euro Erträge aus den Taten zurückzahlen, der andere 805.000 Euro. Ein vierter Ex-Banker kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon, aus seinem Vermögen werden 5,7 Millionen Euro eingezogen. Weiterlesen