Koalition einigt sich auf Fahrplan zur Lkw-Maut-Reform

Berlin (dpa) – Die Ampel-Koalition hat sich nach einem langen Streit auf einen Fahrplan zur Reform der Lkw-Maut geeinigt. Wie die Koalitionsfraktionen mitteilten, soll eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommen. Dazu gehörten die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut. Bislang gilt die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen.

Zunächst kommt Anfang 2023 eine Mautanpassung. Wegen eines Streits in der Koalition galt als fraglich, ob dieser Termin einzuhalten ist. Die FDP hatte den Grünen eine Blockade vorgeworfen. Der Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel hatte am Mittwoch gesagt, für die Grünen sei wichtig, dass die Gelder aus der Lkw-Maut nicht ausschließlich in den Straßenneubau gehen. Für den Schienenverkehr und die Wasserstraßen fehle immer noch Geld. Weiterlesen

Pkw-Maut-Aufarbeitung hat juristisches Nachspiel für Scheuer

Berlin (dpa) – Die Aufarbeitung der gescheiterten Pkw-Maut hat ein juristisches Nachspiel für den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete wegen einer möglichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz ein, wie die Behörde mitteilte. Zuerst hatte der «Spiegel» darüber berichtet.

Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich gehe fest davon aus, dass auch eine Überprüfung zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.» Weiterlesen

Lkw-Maut verstieß 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht

Münster (dpa) – In einem Musterverfahren zur Berechnung der Lkw-Maut hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zwei polnischen Spediteuren teilweise Recht gegeben.

Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 habe teilweise gegen EU-Recht verstoßen, stellte das Gericht in einem Urteil fest. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahn-Grundstücke fehlerhaft kalkuliert worden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) muss den klagenden Spediteuren jetzt insgesamt 565 Euro plus Zinsen erstatten. Wie viele Speditionen möglicherweise von dem Urteil profitieren könnten, war zunächst unklar. Der Klägeranwalt sagte, dass die Entscheidung bei weiteren sieben Fällen angewandt werden soll. Weiterlesen

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