Kita-Gesetz: Wegfall von Betreuungsplätzen zu befürchten – Toleranzgrenze für Betreuung von Unter-Zweijährigen muss abgeschafft werden

Beim Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund stößt die Toleranzgrenze für die Betreuung von unter zweijährigen Kindern weiterhin auf erheblichen Widerstand. Diese sieht vor, dass das Land die Personalkosten für die vorzuhaltenden Plätze nicht übernimmt, wenn mehr als ein bestimmter Anteil der Plätze (20 Prozent) unbelegt bleibt. Die geplante Regelung soll in eine der noch ausstehenden Rechtsverordnungen zur Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes einfließen. Der Personalkostenanteil des Landes beträgt nach dem KiTa-Zukunftsgesetz 44,7 Prozent der Personalkosten bei kommunalen Tageseinrichtungen bzw. 47,2 Prozent bei Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft.

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