Gericht: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

Berlin (dpa) – Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung von Berliner Richtern rechtswidrig.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit und verwies auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. In der Praxis können sich aber zunächst lediglich die beiden Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen, wie ein Sprecher erklärte. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: VG 14 L 24/22) Weiterlesen

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