Karlsruhe prüft Gefangenenvergütung unter Mindestlohn-Niveau

Karlsruhe (dpa) – Mehr als zwei Jahrzehnte nach seinem letzten grundsätzlichen Urteil zur Gefangenenvergütung prüft das Bundesverfassungsgericht, ob Arbeit in Haft heute noch angemessen bezahlt wird.

Zum Verhandlungsauftakt am Mittwoch sagte der Anwalt eines klagenden Häftlings, der gesetzliche Mindestlohn solle noch in diesem Jahr auf zwölf Euro die Stunde steigen – ein Strafgefangener müsse dafür einen ganzen Tag arbeiten. Vertreter der für den Strafvollzug zuständigen Länder verteidigten in Karlsruhe die schlechte Bezahlung. Gefangenenarbeit sei nicht wirtschaftlich. Weiterlesen

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