Ex-Audi-Chef Stadler verhandelt über Geständnis

München (dpa) – Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler verhandelt im Prozess um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos über ein Geständnis. Das Landgericht München hatte ihm bei einem umfassenden Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft «könnte damit leben», sofern Stadler eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe zahlt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Auch Stadlers Verteidiger äußerten «grundsätzliches Interesse, das Verfahren zum Abschluss zu bringen». Für den Nachmittag sei ein weiteres Gespräch mit ihnen und der Staatsanwaltschaft geplant, sagte der Richter.

Nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte der Sache auf den Grund gehen und die Handelspartner informieren müssen. Stattdessen habe er den Verkauf der Autos weiter geduldet und sich damit des Betrugs durch Unterlassen schuldig gemacht. Weiterlesen

VW schließt Millionenvergleich bei Massenklage

London/Wolfsburg (dpa) – Der Automobilkonzern Volkswagen hat nach einer britischen Massenklage im Dieselskandal einen Vergleich in Höhe von rund 227 Millionen Euro (193 Mio Pfund) geschlossen.

Geklagt hatten mehr als 90.000 Besitzer von Diesel-Fahrzeugen der Volkswagen-Marken VW, Audi, Seat und Skoda wegen manipulierter Emissionsdaten. Das Verfahren, das im Januar 2023 am Londoner High Court verhandelt werden sollte, gilt als größte je vor einem englischen Gericht vorgebrachte Sammelklage. Weiterlesen

BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal erneut

Karlsruhe (dpa) – Diesel-Kläger, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto geleast hatten, bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in dieser Frage seiner Linie treu und entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers.</a> Die Vorteile durch die Nutzung des Autos entsprächen im Wert den vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen, bekräftigten die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe. Damit bleibt kein Spielraum für Rückforderungen. (Az. VII ZR 247/21 u.a.) Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen