Ukraine bis Cum-Ex-Skandal: Scholz stellt sich Journalisten

Berlin (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz hat seit der Übernahme der Regierungsverantwortung Ende vergangenen Jahres viele Premieren erlebt – nun kommt eine weitere hinzu: Erstmals stellt sich der SPD-Politiker heute als Kanzler in einer Sommer-Pressekonferenz den Fragen der Hauptstadt-Journalisten. Er setzt damit die Gepflogenheiten seiner Vorgängerin Angela Merkel (CDU) fort, die jedes Jahr direkt vor oder nach ihrem Sommerurlaub in die Bundespressekonferenz ging.

Traditionell werden dort Fragen zu zahlreichen Bereichen der Innen- und Außenpolitik gestellt. Ein beherrschendes Thema dürfte in diesem Jahr der Krieg in der Ukraine und seine Folgen sein. Weiterlesen

«Cum-Ex»-Prozess: Hanno Berger legt Teilgeständnis ab

Bonn (dpa) – In dem milliardenschweren «Cum-Ex»-Steuerskandal hat der bekannteste Verfechter der dubiosen Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse, Hanno Berger, ein Teilgeständnis abgelegt. Der der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen angeklagte 71-jährige Anwalt räumte am Montag vor dem Landgericht ein, ab 2009 mit bedingtem Vorsatz gehandelt zu haben.

In dem Jahr hatte das Finanzministerium in einem Berger bekannten Schreiben massive Bedenken gegen die von Anwalt propagierte Methode der Steuergestaltung deutlich gemacht. Bergers Verteidiger Richard Beyer betonte am Rande des Verfahrens, vor 2009 sehe er kein vorsätzliches Handeln seines Mandanten. Weiterlesen

Scholz soll im August erneut vor «Cum-Ex»-Ausschuss aussagen

Hamburg (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll im August ein zweites Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen.

Die Vernehmung werde voraussichtlich am 19. August stattfinden, sagte Ausschuss-Schriftführer und CDU-Obmann Richard Seelmaecker am Freitag der Deutschen-Presse Agentur. Entsprechende Absprachen würden jetzt zwischen dem PUA-Arbeitsstab und dem Kanzleramt getroffen. Weiterlesen

Scholz soll im August erneut vor «Cum-Ex»-Ausschuss aussagen

Hamburg (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll im August ein zweites Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen.

Die Vernehmung werde voraussichtlich am 19. August stattfinden, sagte Ausschuss-Schriftführer und CDU-Obmann Richard Seelmaecker am Freitag der Deutschen-Presse Agentur. Entsprechende Absprachen würden jetzt zwischen dem PUA-Arbeitsstab und dem Kanzleramt getroffen. Scholz hatte bereits im April vergangenen Jahres ausgesagt. Der Ausschuss soll eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf Steuerentscheidungen bei der in den «Cum-Ex»-Skandal verstrickten Warburg Bank klären.

Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Gesellschaftern der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll erneut im Untersuchungsausschuss zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen. Foto: Michael Kappeler/dpa

Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Scholz hatte ausgesagt, sich an die Treffen nicht erinnern zu können, eine politische Einflussnahme aber kategorisch ausgeschlossen.

Bei «Cum-Ex»-Geschäften verschoben Finanzakteure Aktienpakete mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2021 klargestellt, dass es sich dabei nicht nur um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelte, sondern um eine Straftat.

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Bundesfinanzhof: Keine Steuerrückzahlung für Cum-Ex

München (dpa) – Ausländische Kapitalanleger haben bei den mittlerweile verbotenen Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall verlor ein eigens für die umstrittenen Cum-Ex-Deals gegründeter US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag für Geschäfte im Jahr 2011 zurückforderte. Der Fonds hatte unmittelbar vor dem Dividendenstichtag in großem Stil Aktien deutscher Firmen mit («cum») Dividendenanspruch gekauft, die dem Investor erst unmittelbar nach dem Stichtag ohne Dividendenanspruch («ex») gutgeschrieben wurden. Weiterlesen

Prozess gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger ab 12. April

Wiesbaden (dpa) – Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, Hanno Berger, soll sich ab 12. April vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. In dem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den 71-Jährigen sind weitere Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt, teilt die Behörde mit.

Der Steuerrechtsanwalt Berger war Ende Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn zunächst abgetrennt. Weiterlesen

Beschwerde gegen Auslieferung von Cum-Ex-Anwalt abgewiesen

Bellinzona (dpa) – Die Auslieferung einer der Schlüsselfiguren in den deutschen Prozessen um illegale Cum-Ex-Geschäfte rückt wahrscheinlich näher. Der deutsche Anwalt Hanno Berger ist in der Schweiz erneut mit einer Beschwerde gegen seine Auslieferung nach Deutschland gescheitert.

Er ist unter anderem in Wiesbaden wegen Steuerhinterziehung angeklagt und sitzt seit Sommer in Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies seine Beschwerde bereits am Montag zurück, wie es am Mittwoch bekanntgab. Berger kann noch vor das Bundesgericht der Schweiz ziehen. Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Berger wird in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte gesucht. Dabei ließen sich Banken und Investoren mit Aktienverschiebungen nie gezahlte Milliardenbeträge von deutschen Steuerbehörden erstatten. Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells. Er lebte zuletzt in der Schweiz.

«Betrug zum Nachteil des Gemeinwesens» 

Berger hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen wären. Das weist das Bundesstrafgericht in dem Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zurück. Das schweizerische Bundesamt für Justiz habe die Sachverhalte aus dem Auslieferungsbegehren bei einer ersten Beurteilung zurecht als Betrugstatbestand gewertet, heißt es darin. «Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird», schreibt das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen.

«Zusammenfassend ist von einem qualifizierten Betrug zum Nachteil des Gemeinwesens auszugehen, wobei das Steuerrückerstattungsverfahren als “Instrument” des Betruges eingesetzt wurde», heißt es in dem Bescheid. «Nach dem Gesagten liegt eine auslieferungsfähige strafbare Handlung nach gemeinem Strafrecht vor»

Dem Bundesstrafgericht zufolge wird Berger in Hessen vorgeworfen, zusammen mit anderen Angeklagten gut 113 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuerrückerstattungen erhalten zu haben. In Nordrhein-Westfalen lag die Summe demnach bei gut 278 Millionen Euro.

Berger war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Am 5. August hatte das Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen. Daraufhin verfügte das Bundesamt für Justiz am 20. August seine Auslieferung. Auch dagegen reichte Berger Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.

 

 

 

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