BGH billigt jahrzehntelanges Wiederkaufsrecht bei Bauland

Karlsruhe (dpa) – Wer sich einen Bauplatz kauft, aber trotz entsprechender Verpflichtung dort kein Haus baut, muss unter Umständen noch sehr lange Zeit mit einer Rückforderung durch die Gemeinde rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag, dass ein solches Wiederkaufsrecht bis zu 30 Jahre lang ausgeübt werden kann. Das sei nicht unangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. V ZR 144/21) Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen