BGH will im August zu Verleger-Erbe Falk urteilen

Karlsruhe (dpa) – Nach dem Schuss auf einen Anwalt will der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. August sein Urteil im Fall um den Verleger-Erben und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk sprechen. Der Senat müsse den Sachverhalt gründlich besprechen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Weiterlesen

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