Fall am BGH: Haftet Amazon für sogenannte Affiliate-Links?

Karlsruhe (dpa) – Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt der Online-Versandhändler Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten – was aber, wenn solche Partner mit unseriösen Methoden arbeiten? Ein betroffener Matratzenhersteller hat diese Frage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Er will erreichen, dass Amazon für problematische Inhalte auf den Partnerseiten haftet. Die Richterinnen und Richter sehen das allerdings eher skeptisch, wie sich am Donnerstag in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein. Die Links, die zum Beispiel mit «Bei Amazon kaufen» beschriftet sind, werden Affiliate-Links genannt. «Affiliate» ist Englisch und heißt Partner. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen