Wildkameras bald auch in Rheinland-Pfalz verboten?

Auch ein Jagdpächter aus der Region liefert Datenschützer indirekt entscheidende Argumente

Region. Ein Thema, das vordergründig nur die Jäger im Lande, in Wahrheit aber jeden, der als Wanderer, Pilzsammler, Radfahrer, Reiter oder auf andere Weise unseren heimischen Wald nutzt, betrifft, hat nun auch der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) in Rheinland-Pfalz aufgegriffen. Nach Bayern, Hessen und dem Saarland, wo diese sogenannten Wildkameras bereits grundsätzlich verboten bzw. nur noch unter strengen Auflagen erlaubt sind, sollen diese nun auch bei uns verboten werden. Nach Schätzung des LfD sind alleine in den Wäldern von Rheinland-Pfalz mittlerweile ca. 30.000 dieser Kameras im Einsatz. Ursprünglich für die nächtliche Beobachtung von Wild an sogenannten Kirrungen (Wildfütterungsplätze) gedacht, werden diese Kameras auch von Jägern zunehmend auch zweckentfremdet eingesetzt.

The Hunter is watching you

So werden etwa Waldwege, Waldränder oder ganze Wiesen und Felder überwacht. Ob es sich hierbei nur um einige schwarze Schafe, wie der Landesjagdverband behauptet, oder um eine generelle Entwicklung handelt, weiß niemand, da die meisten Verstöße dieser Art bisher unentdeckt blieben. Durch die eingebauten Bewegungsmelder aktiviert, senden die Kameras die aufgenommenen Bilder bzw. Videos live auf das Smartphone oder Laptop des Besitzers. Und selbst bei der eigentlich harmlosen Überwachung einer Kirrung kommt es immer wieder vor, dass neben Sau und Reh auch ein Mensch quasi als „Beifang“ aufgenommen wird. Dies geschieht in der Regel ohne Kenntnis des Betroffenen, da die Kameras relativ klein, gut getarnt und meist versteckt angebracht sind. Wenn die so entstandenen Bilder dann auch noch – anstatt sofort gelöscht zu werden – ohne Wissen und Zustimmung des Betroffenen weiter gegeben werden, ist der Tatbestand der „Verletzung des Rechts am eigenen Bild“ eindeutig erfüllt.

Ein solcher Vorfall ereignete sich vor einigen Monaten auch in einem heimischen Eifel-Revier. Ein Jäger aus dem Nachbarkreis Bitburg-Prüm, der ein Jagdrevier in der Nähe von Gerolstein gepachtet hat, hatte an einer Kirrung, die in der Nähe eines Wanderweges liegt, eine Wildkamera installiert. Ein Spaziergänger, der zufällig an dieser Kirrung vorbei kam, stellte fest, dass diese Kirrung ordnungswidrig betrieben wurde und  massiv gegen geltendes Jagdrecht verstieß, und machte den Jagdpächter hierauf aufmerksam. Daraufhin hat dieser nicht nur die Fotos, die seine Wildkamera heimlich von dem Spaziergänger aufgenommenen hatte, per Mail verbreitet, sondern eine zweite Kamera sowie vermutlich mehrere zusätzliche Bewegungsmelder installiert, um quasi eine Rundumüberwachung zu erreichen.

Dies hat er in einer Mail u.a. an den Spaziergänger auch selbst bestätigt, in der er schrieb: „Der Bereich … (Ortsname) ist generell videoüberwacht, die Schilder habe ich überall aufgehängt und bin damit rechtlich im grünen Bereich.“ Der so in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte Spaziergänger erstattete darauf hin nicht nur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, sondern richtete auch eine Petition an den zuständigen LfD. Dieser bewertete den geschilderten Fall als so gravierend, dass er sich nicht nur,  wie vom Petenten beabsichtigt, um diesen Einzelfall kümmerte, sondern sich des Themas grundsätzlich annahm. Dies auch, weil es in jüngster Vergangenheit bereits mehrere andere Eingaben zu diesem Thema gab.

„Der Schuss ging nach hinten los“

Unabhängig davon, wie die rechtliche Würdigung letztendlich ausfallen wird, ob es ein generelles Verbot geben wird oder ob die Benutzung unter bestimmten Auflagen weiterhin erlaubt ist, eines ist völlig unstrittig – solche Auswüchse wie in dem hier geschilderten Fall, und insbesondere die Weitergabe der Fotos ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen, waren schon immer rechtswidrig und werden es auch zukünftig sein. Der oben erwähnte Jagdpächter hat deutlich gemacht, zu welchen Auswüchsen es kommen kann, wenn die entsprechende Veranlagung vorhanden ist, und damit allen Jägern, die sich bisher bei der Benutzung von Wildkameras an Recht und Gesetz gehalten haben, einen Bärendienst erwiesen. Um es in der Jägersprache zu formulieren: „Der Schuss ging nach hinten los“.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen