Änderungen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft melden

Daun. Im Laufe eines Jahres treten hinsichtlich der Grundlagen für die Erhebung der Müllgebühren immer wieder Änderungen ein. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet daher die Eigentümer von Grundstücken, Änderungen wie beispielsweise Adressen, Eigentumswechsel oder Veränderungen in der Personenzahl für dieses Jahr bis zum 15. Dezember zu melden, sofern dies im Laufe des Jahres noch nicht geschehen sein sollte. Alle Änderungen, die sich auf das kommende Jahr beziehen, sollten bis 15. Dezember 2013 gemeldet werden, damit sie noch rechtzeitig vor der Erstellung der Gebührenbescheide für das Jahr 2014 berücksichtigt werden können.

Änderungsmitteilungen für die Verbandsgemeinde Daun nimmt Elke Roden (Tel.: 06592/933–297), für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll Ute Zielke (Tel.: 06592/933–294) und für die Verbandsgemeinden Gerolstein und Kelberg Simone Johanns (Tel.: 06592/933 –296) entgegen. Sie können Änderungen aber auch schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft,  Postfach 1220, 54543 Daun, oder per Telefax (06592/985-033) melden. Außerdem erreichen Sie den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der E-Mail: abfallberatung@vulkaneifel.de

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