Wertpapiere nicht angemeldet

Trier. Am vergangenen Donnerstag entdeckten Beamte des Hauptzollamts Koblenz bei einer Kontrolle im Raum Trier Wertpapiere im Wert von 216.595 Euro bei einem Reisenden. Die beiden aus Luxemburg kommenden Männer (Vater und Sohn) wurden von Beamten kontrolliert und nach mitgeführtem Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln befragt. Die dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmittel wurden den Männern namentlich genannt, der Begriff „Wertpapiere“ wurde auch genannt. Auf den Geldwäschehintergrund wurden die Reisenden besonders aufmerksam gemacht. Die beiden Männer, die die Aufforderung verstanden hatten, verneinten jeweils die Frage der Beamten. In einer Aktentasche, die sich im Fahrzeuginnenraum befand, wurden dann die Wertpapiere gefunden. Wegen der Nichtanmeldung der Wertpapiere wurde gegen die beiden Männer jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation:
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind u.a. Wechsel, Schecks und Wertpapiere. Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

 

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