Windenergie: Der Wind dreht sich – Gemeinderäte lehnen neue Verträge für Windkraftanlagen ab

Bettenfeld/Deudesfeld. Die Gemeinderäte der beiden Ortsgemeinden Bettenfeld und Deudesfeld sprachen sich in den vergangenen Tagen in ihren Ratssitzungen gegen neue Gestattungsverträge zur Errichtung von Windenergieanlagen in den gemeindeeigenen Wäldern aus.

Was 2011 noch undenkbar war, ist geschehen. Die erste Euphorie, unterstützt durch den Glauben an eine Energiewende aus sog. erneuerbaren Energien und die Versprechen auf horrende Pachterträge – man sprach damals von 50.000€ pro errichtetem Windrad – ist verflogen. Mittlerweile ist man besser informiert, sieht die Auswirkungen in den Nachbarregionen wie z.B. im Hunsrück. Sieht die gravierenden Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild. Und hinterfragt die ganze Entwicklung: Sind vielleicht sogar gesundheitliche Auswirkungen zu befürchten? Schaden die Anlagen dem Tourismus? Gibt es genug Winderträge? Viele Windräder sind unrentabel –  was bleibt eigentlich in den Gemeindekassen? Wer haftet, wenn der Betreiber zahlungsunfähig ist? Gibt es auch Garantien für die Gemeinden, oder nur für Banken, Versicherungen und Investoren? Viele Fragen ohne ausreichende Antworten. Die Investoren planen Windkraftanlagen mit Gesamthöhen von weit über 200 Metern. Nicht selten sehen die neuen Verträge, die über Jahrzehnte abgeschlossen werden sollen, zudem Vereinbarungen über Repowering (ja, es geht noch höher!) vor, ohne dass die Gemeinden dann später noch Einspruchsmöglichkeiten hätten.

Die jüngste Vergangenheit zeigte auch, dass nicht alle Versprechen der Politik gehalten werden.

So hatten beispielsweise Firmen, die auf Fotovoltaik setzten, massiv Federn lassen müssen, als die Subventionen drastisch gekürzt wurden. Das Geschäftsmodell lag auf dem Boden. Gestern noch sicher geglaubte Erträge sind weggebrochen und Firmen wie Solarworld und damit auch viele Anleger machten riesige Verluste.

Wer garantiert, dass der Windindustrie nicht das Gleiche passiert? 

Das neue EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) zeigt jetzt schon den Weg in eine andere Richtung – ab 2017 werden Subventionen  mengengesteuert, d.h. es wird nur noch eine bestimmte Menge neuer Windkraftwerke zugelassen und per Ausschreibung an den günstigsten Investor, also den, der die wenigsten Subventionen verlangt, vergeben. Einen Grund zum Handeln sieht die Politik einerseits in der Überproduktion des Stroms –  riesige Strommengen werden in unzureichend ausgebaute Netze gedrückt und finden oft genug keinen Abnehmer – und zum Zweiten, in den explodierenden Stromkosten, die jeder private Stromkunde ab dem nächsten Jahr mit zusätzlichen 6,88 Cent für jede Kilowattstunde tragen muss. Die deutschen Verbraucher zahlen so europaweit mit am meisten für den Strom. Es wird den privaten Haushalten massiv Kaufkraft entzogen und das mit den entsprechenden Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft in Deutschland. Die große Verantwortung, die die  Gemeindevertreter für ihre Entscheidungen haben, ist dadurch mit Sicherheit nicht kleiner geworden, zudem der Gesetzgeber sagt, dass der Grundstückseigentümer auch bei einer Verpachtung bzw. Gestattung in der Haftung bleibt.

Es ist für den Grundstückseigentümer somit existenziell, dass ein Windpark gewinnbringend betrieben werden kann.

Denn kann der Betreiber seine Pacht wegen geänderter Rahmenbedingungen oder schlechter Winderträge nicht mehr aufbringen und seine Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen, ist der Grundstückseigentümer in der Verantwortung, d.h. er kommt für Rückbau u. ggf. Umweltschäden auf. Beides kann leicht in die Hunderttausende gehen und wäre für die kleinen Kommunen besonders schwer zu tragen. Unter diesen Gesichtspunkten womöglich eine kluge Entscheidung, sich gegen neue Gestattungsverträge mit Windkraftprojektierern auszusprechen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen