Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für den Landkreis Vulkaneifel

Daun. Gelegenheit zur Abgabe von Vorschlägen durch Jugendverbände und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gehört die Entscheidung über grundlegende Angelegenheiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise hinsichtlich der vom Landkreis Vulkaneifel gewährten Investitionskostenzuschüsse im Bereich der Kindertagesstätten. Da die Anforderungen an eine moderne Kinder- und Jugendhilfe in einem ständigen Spannungsfeld zu den stark belasteten kommunalen Haushalten stehen, nimmt der Jugendhilfeausschuss eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe wahr.

Der Jugendhilfeausschuss wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags gewählt. Daher sind in der konstituierenden Sitzung des Kreistags Vulkaneifel am 23.06.2014 durch diesen Mitglieder in den kommenden Jugendhilfeausschuss zu wählen. Im Landkreis Vulkaneifel besteht der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten und 16 beratenden Mitgliedern. 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden aufgrund von Vorschlägen der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppierungen gewählt. Jeweils 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden auf Vorschlag der im Landkreis Vulkaneifel wirkenden Jugendverbände und sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch den Kreistag gewählt.

Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist jeweils ein Ersatzmitglied zu wählen. Die beratenden Mitglieder werden durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Die im Landkreis Vulkaneifel wirkenden Jugendverbände und sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erhalten die Gelegenheit, bis zum 03.06.2014 Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie eines Vertreters zu unterbreiten.

Die Vorschläge sind schriftlich bis zu dem vorgenannten Termin an die Kreisverwaltung Vulkaneifel Jugendamt, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, per Telefax unter 06592/985033 oder per E-Mail an rudolf.ebert@vulkaneifel.de zu richten.
Für Rückfragen steht Herr Rudolf Ebert vom Jugendamt gerne telefonisch unter 06592/933-374 zur Verfügung.

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