Verwaltungsgericht Mainz vom 15.08.2012 zur Westeifelbahn, Urteilsbegründung: Die stillgelegte Bahntrasse zwischen Prüm und Gerolstein wird auch weiterhin still liegen

Nachdem die Landesregierung der Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn (als Vertreter von Petry‘s Vulkaneifelbahn) die Betriebsgenehmigung verweigert hat, ist das Unternehmen am 15.08.2012 mit seiner Klage gegen die Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht Mainz gescheitert. Seit einiger Zeit liegt nun auch die Urteilsbegründung vor, die auf Petry (SPD) mitsamt seinen Förderern in Stadt, VG und Land wie eine Ohrfeige wirken müsste.

Nach meinen Informationen ist die schriftliche Urteilsbegründung den Gerolsteinern im Gegensatz zu den Prümern noch nicht bekannt. Offensichtlich besteht bei der Verwaltung kein besonderes Interesse an der Kenntnisnahme der eindeutigen Aussagen und deren Aufbereitung für den Stadtrat, zumal sie auch interessant sind, bezüglich des Städtischen Gleisgrundstückes, seit 2003 genutzt von Petry und seinen „GmbH’s“ ohne eine(n) Nutzungsvereinbarung/-Vertrag, ohne einen Cent Pachtzahlung und ohne Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

Diesbezüglich ein kleiner Auszug aus der Urteilsbegründung:

“Außerdem habe die Klägerin unberücksichtigt gelassen, dass Pachtkosten an die Verbandsgemeinde Prüm und die Stadt Gerolstein als Grundstückseigentümer i.H. von 22.000,00 Euro pro Jahr zu zahlen seien; die insoweit angebotenen 3.000,- Euro pro Jahr seien nicht realistisch.” /…/  “Die Verbandsgemeinde Prüm und die Stadt Gerolstein hätten die Bahngrundstücke für 420.000,- Euro erworben, um dort einen Radweg einzurichten. Es sei daher angemessen, dass die Klägerin im Falle eines Fortbestandes der Bahnstrecke zumindest die Zinslasten i.H. von 22.000,- Euro pro Jahr als Pacht trage. Derartige Pachtzahlungen oder gar Kaufpreiszahlungen entsprächen auch der Praxis in Rheinland-Pfalz.”

Seit 2005 kostete die Kreditfinanzierte Bahntrasse bis Büdesheim die Stadt Gerolstein mindestens 250.000,- Euro. Dabei war schon 2009 die Finanzierung des Umbaus als Radweg gesichert. Es ist die Pflicht des Stadtbürgermeisters und des Stadtrates gemeinsam mit der VG Prüm, vor dem Hintergrund der Aussagen dieses Verwaltungsgerichtsurteils umgehend entsprechende Beschlüsse zu fassen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. 

Hans-Joachim Stief
 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen